Firmenfahrzeug/Privatfahrzeug steuerl. Behandlungu

Hallo zusammen,

ein Angestellter kauft sich einen Gebrauchtwagen.
Er wird arbeitslos und macht sich aus der Arbeistlosigkeit heraus selbständig.
Das Auto nutzt er fast ausschließlich zu beruflichen Fahrten.
Muß/kann er:
-jeden „Dienst-km“ mit 30,-ct absetzten, Reparaturen und alles andere privat zahlen?
oder
-1% vom LP (damaligen? KFZ wird nicht mehr gebaut) versteuern und ALLE Kosten, Benzin, Werkstatt etc. absetzten? (Fahrtenbuch?) Was wäre dann mit Privatfahrten?
oder
-Alle Kosten komplett absetzen, nichts versteuern und nachweisen, daß er keinerlei (oder nur unter x%?) Privatfahrten unternimmt?

Ich freue mich auf eure Antworten,
Gruß,
Oli

  • Variante 1 ist eine Möglichkeit, mit der km-Pauschale sind alle Kosten abgedeckt

  • Variante 2 ist auch (fast) richtig, durch die 1%-Regel sind die Privatfahrten abgegolten, bei einem hohen Anteil beruflicher Fahrten bietet sich alternativ das Fahrtenbuch an. Dann wird statt der 1%-Regel der tatsächliche beruflich veranlasste Anteil aller Kosten geltend gemacht. Zu beachten ist bei dieser Variante auch noch, dass das Fahrzeug mit dem aktuellen Wert z.B. laut Schwacke oder eigene Schätzung (Fachsprache: Teilwert) ins Betriebsvermögen gelangt und dieser Wert dann über die Restnutzungsdauer abgeschrieben wird.

  • Variante 3 geht im Prinzip auch (mit Fahrtenbuch z.B.) es darf aber mit Einwendungen seitens des FA gerechnet werden, insbesonder wenn für private Fahrten kein anderes Kfz als dieses zur Verfügung steht. Das wird vom FA in der Regel nicht anerkannt aber ein richtig geführtes Fahrtenbuch ist ein gutes Argument, im übrigen dürfen bis 5% Privatfahrten durchgeführt werden ohne dass ein Privatanteil in welcher Form auch immer versteuert werden muss.

Hallo Deri,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Verstehe ich den Unterschied zw Var2 und 3 richtig:
2: Alles wird bis auf den letzten Cent aufgeführt und entsprechend versteuert: z.B. 71% Dienstkilometer, 29% Privat => 71% der Werkstatt-und Benzinkosten absetzten, 71% des Fahrzeugwerts abschreiben.

3: Alles absetzen und nachweisen, daß max 5% Privatfahrten unternommen wurden. Wäre hier zusätzlich zum Fahrtenbuch ein KFZ der Ehefrau ein Argument?
wg:

Einwendungen seitens des FA gerechnet werden,
insbesonder wenn für private Fahrten kein anderes Kfz als
dieses zur Verfügung steht. Das wird vom FA in der Regel nicht
anerkannt…

Gruß,
Oli

richtig verstanden.

ein Kfz der Ehefrau kann dafür sprechen, ist jedoch wieder problematisch wenn die Ehefrau es täglich für die Fahrt zu Arbeit benötigt. Kann man nicht mit ja oder nein beantworten, hängt vom Finanzamt ab wie genau da nachgehakt wird, aber wie gesagt mit dem korrekt geführten Fahrtenbuch sollte es eigentlich möglich sein.