Hallo zusammen,
ein Angestellter kauft sich einen Gebrauchtwagen.
Er wird arbeitslos und macht sich aus der Arbeistlosigkeit heraus selbständig.
Das Auto nutzt er fast ausschließlich zu beruflichen Fahrten.
Muß/kann er:
-jeden „Dienst-km“ mit 30,-ct absetzten, Reparaturen und alles andere privat zahlen?
oder
-1% vom LP (damaligen? KFZ wird nicht mehr gebaut) versteuern und ALLE Kosten, Benzin, Werkstatt etc. absetzten? (Fahrtenbuch?) Was wäre dann mit Privatfahrten?
oder
-Alle Kosten komplett absetzen, nichts versteuern und nachweisen, daß er keinerlei (oder nur unter x%?) Privatfahrten unternimmt?
Ich freue mich auf eure Antworten,
Gruß,
Oli