Firmenwagen Zweitwohnsitz Besteuerung

Servus Leute habe mal ne Frage:

Person A erhält demnächst einen Firmenwagen der auch privat genutzt werden darf.

Folgende Daten liegen vor:

Bruttolistenpreis: 50.000€
Entfernung Wohnsitz - Arbeit: 65 KM
Entfernung Zweitwohnsitz - Arbeit: 15 KM
Anzahl Heimfahrten - 1x pro Woche
Bruttomonatsgehalt: 6.166 €
Lohnsteuerklasse: 3
Kirchensteuerpflichtig: Nein
gesetlich Krankenversichert:JA
Kinderfreibetrag: 1

Wie errechnet sich das mit den Steuern und dem Geldwertenvorteil? Der Rechner auf Spiegel berücksichtigt leider die wöchentlichen Heimfahrten bei Zweitwohnsitz nicht.

Es gibt ja die Regel mit dem 1% vom Bruttolistenpreis
Die Regel mit den 0,03% pro KM
und nochmal 0,002% für Famielheimfahrt.

Was wäre das Nettoeinkommen mit und ohne Firmenwagen?

Hallo,

Wie errechnet sich das mit den Steuern und dem
Geldwertenvorteil? Der Rechner auf Spiegel berücksichtigt
leider die wöchentlichen Heimfahrten bei Zweitwohnsitz nicht.

Wenn die Berechnung nur daran klemmt, dann ist das unerheblich.

Da nach § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG pro Woche eine Familienheimfahrt im Werbungskostenabzug durch den Arbeitnehmer geltend gemacht werden kann (wenn er mit eigenem PKW fährt), ensteht ihm kein geldwerter Vorteil wenn der mit dem Dienstwagen fährt.

Wenn er mehr als einmal die Woche fährt, wären 0,002 % des Bruttolistenpreises mal Entfernungskilometer anzusetzen.

Grüße

S_E

Ergänzung
Noch ein Nachtrag:

Es gibt ja die Regel mit dem 1% vom Bruttolistenpreis

Das ist für den geldwerten Vorteil aus den Privatfahrten (also 1% vom BLP)

Die Regel mit den 0,03% pro KM

Das ist der geldwerte Vorteil für die Fahrten Wohnung (ggfs. Zweitwohnsitz) und Arbeitsstätte (0,03 % x BLP x Kilometer).

Davon kann der Betrag abgezogen werden, der normal im Werbungskostenabzug für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte angesetzt werden kann. Also 30ct x Kilometer x Arbeitstage (man kann hier pauschal 15 Arbeitstage/Monat ansetzen).

Ich gehe mal davon aus, dass die Arbeitstelle immer von der Zweitwohnung aufgesucht wird. Wird die auch vom Hauptwohnsitz aus aufgesucht, muss man m.E. wieder anders rechnen.

LG
S_E