Fortbildungskosten absetzbar?

Fortbildung im Jahr 2002- 2004, Kosten über 4000,-
Ist es möglich diese bei der Steuer noch geltend zu machen???
Und zwar rückwirkend für das Jahr 2005( Bescheid gerade erhalten, Einspruch?)

Fortbildung im Jahr 2002- 2004, Kosten über 4000,-
Ist es möglich diese bei der Steuer noch geltend zu machen???
Und zwar rückwirkend für das Jahr 2005( Bescheid gerade
erhalten, Einspruch?)

Hallo Fliegenpilz,

Kosten können auch im Nachhinein noch geltend gemacht werden, solange die Rechtsbehelfsfrist (1 Monat nach Bescheiderhalt) noch nicht abgelaufen ist. Dann können die Kosten mit einem Einspruch, bzw Antrag auf schlichte Änderung nacherklärt werden. Allerdings natürlich nur die Kosten, die in das entsprechende Jahr gehören, nicht Kosten die bereits in Vorjahren entstanden sind.

Viele Grüße
hjs