Frage zu Abgaben Steuer und Sozialversicherung

Hallo,

ich bin zur Zeit freiberuflich tätig und verdiene zwischen 400 und 430 € im Monat (das genaue Gehalt variiert von Monat zu Monat).
Ich bin privat versichert über meine Eltern und 23 Jahre.
Muss ich Steuern zahlen oder habe ich sonstige Abgaben wie etwa Beiträge zur Sozialversicherung oder bin ich Sozialversicherungsfrei?

Vielen Dank im vorraus,

Lisas

Hallo Lisas,

gleich vorweg, leider kann ich dir nicht helfen.
Deine Frage enthält einen persönlichen Bezug, daher verstößt sie m.E. gegen FAQ 1129. Da ich im Zweifelsfall keinen Ärger mit Steuerberaterkammer, Finanzamt o.Ä. bekommen will, kann ich also leider nicht antworten.

Vielleicht probierst du es noch mal, indem du die Frage anonym im Forum stellst?

Gruß Freakgirl

erst ab ca 8000 Euro im Jahr fallen Einkommenssteuern an…mit der SV weis ich es nicht genau.

hallo lisas,
antworte dir, soweit ich kann. Als Freiberufler musst du rückwirkend Einkunftssteuer zahlen. Aber da du unter dem Grundfreibetrag liegst, dass heißt im jahr nicht mehr als 8.004€ verdienst- brauchst du steuertechnisch nichts fürchten. Du musst nur Anfang nächsten Jahres eine Steuererklärung machen, wo du Einnahmen und Ausgaben aufstellst und dann deinen Gewinn ermittelst (=Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Dann bekommst du von deinem Finanzamt die Mitteilung keine Steuer zahlen zu müssen. Was die sozialversicherungen angeht, kann ich dir leider erstmal nicht weiter helfen.

Zuerst musst Du mal sicher sein, ob Du wirklich zur Gruppe der „Freiberufler“ zählst, die Zugehörigkeit zu den freien Berufen ist in Paragraph 18 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Nicht jeder, der selbständig oder auf Werkvertrag arbeitet ist freiberuflich tätig. Pauschal kann man sagen, dass fast alle „freien Berufe“ ein abgeschlossenes Studium voraussetzen.

Wenn das so ist, und Dein monatliches Einkommen bis zu Euro 400, aber nicht darüber beträgt, kannst Du - sofern Du gleichzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet bist, noch bis zu Deinem vollendeten 23. Lebensjahr bei Deinen Eltern familienhilfeberechtigt sein. Sofern Du nicht ausbildungsplatz-/arbeitsssuchend gemeldet bist, arbeitst Du besser im Mini-Job, denn dann brauchst Du selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen, allerdings muss Dein Arbeitgeber Beiträge an die Mini-Job-Zentrale abführen.
Bei einem Job ab Euro 401,00 bist Du sozialversicherungspflichtig in der Gleitzone und zahlst dann „abgespeckte“ Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Du aber wirklich selbständig tätig sein willst, dann musst Du ab 23 Jahren auch von diesem geringen Einkommen eigene Beiträge für Deine Krankenversicherung bezahlen. Ich denke, es kann nicht wirklich in Deinem Interesse liegen, bei einem so geringen Verdienst, auf sämtlich Arbeitnehmerrechte, die letztendlich ja auch einem Mini-Jobber zustehen, zu verzichten, um Deinem „Auftraggeber/Arbeitgeber“ diese Pflichten zu ersparen.

Erstmal vielen lieben Dank für eure bisherigen Antworten. Ihr habt mir schon sehr weiter geholfen.
Habe eben im Internet gelesen, dass es einen Unterschied gibt zwischen freiberuflich und freier Mitarbeit. Laut einer schriflichen Vereinbarung bin ich als freie Mitarbeitein tätig. Wie verhält es sich denn da mit der Sozialversicherung

Als sogen. „freie Mitarbeiterin“ verzichtet man erst einnmal auf sämtliche Arbeitnehmerrechte. D.h. kein Urlaubsanspruch, keine Feiertagsbezahlung, kein Geld bei Krankheit. Keine soziale Absicherung. Doch aufgemerkt: sofern man einen solchen Vertrag unterschrieben hat und dabei eingebunden ist in den Betrieb (in den Räumen der Firma arbeitet) und in die betriebliche Organisation (Beispiel: man bearbeitet eine Aufgabe, die dann später von jemand anderem im Betrieb weiterbearbeitet wird) oder wenn man seine Arbeitszeit nicht selbst bestimmen kann und vielleicht sogar noch jemand aus der Firma einem Arbeitsanweisungen geben darf, dann ist man nicht selbständig tätig und möglicherweise nur „scheinselbständig“ und der Arbeitgeber geht das Risiko ein, dass man seine Rechte auf Urlaub/Kranken- u. Feiertagslohn trotzdem behält und sie später auch einklagen kann.

Momentan ist es wohl so, dass Du unterschrieben hast, Deine soziale Absicherung selbst zu finanzieren, das bedeutet, dass Du sowohl Deine Krankenkassenbeiträge und die Pflegeversicherung allein bezahlen musst. Vielleicht musst Du auch ein Gewerbe anmelden und ganz bestimmt bist Du verpflichtet, das Einkommen aus dieser Tätigkeit auch bei Deiner Einkommensteuererklärung anzugeben.

Aber möglicherweise bist Du ja arbeits- und sozialrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen und dann muss Dein Arbeitgeber trotz dieses Vertrages alles für Dich bezahlen. Musst Du halt überlegen, ob das nicht sinnvoller ist.