Zuerst musst Du mal sicher sein, ob Du wirklich zur Gruppe der „Freiberufler“ zählst, die Zugehörigkeit zu den freien Berufen ist in Paragraph 18 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Nicht jeder, der selbständig oder auf Werkvertrag arbeitet ist freiberuflich tätig. Pauschal kann man sagen, dass fast alle „freien Berufe“ ein abgeschlossenes Studium voraussetzen.
Wenn das so ist, und Dein monatliches Einkommen bis zu Euro 400, aber nicht darüber beträgt, kannst Du - sofern Du gleichzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet bist, noch bis zu Deinem vollendeten 23. Lebensjahr bei Deinen Eltern familienhilfeberechtigt sein. Sofern Du nicht ausbildungsplatz-/arbeitsssuchend gemeldet bist, arbeitst Du besser im Mini-Job, denn dann brauchst Du selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen, allerdings muss Dein Arbeitgeber Beiträge an die Mini-Job-Zentrale abführen.
Bei einem Job ab Euro 401,00 bist Du sozialversicherungspflichtig in der Gleitzone und zahlst dann „abgespeckte“ Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Du aber wirklich selbständig tätig sein willst, dann musst Du ab 23 Jahren auch von diesem geringen Einkommen eigene Beiträge für Deine Krankenversicherung bezahlen. Ich denke, es kann nicht wirklich in Deinem Interesse liegen, bei einem so geringen Verdienst, auf sämtlich Arbeitnehmerrechte, die letztendlich ja auch einem Mini-Jobber zustehen, zu verzichten, um Deinem „Auftraggeber/Arbeitgeber“ diese Pflichten zu ersparen.