Hallo,
bei Dienstreisen ins Ausland gibt es ja die von den Finanzbehörden herausgegebenen Tabellen mit Pauschbeträgen für Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand.
Jetzt die Frage: Wenn man das Hotel (nur zum Schlafen) in Land A hat, aber der Arbeitsort in Land B ist und man sich dort praktisch den ganzen Tag aufhält, welcher Verpflegungsmehraufwand gilt dann? Von Land A oder von Land B?
Was ist wenn man in verschiedenen Ländern übernachtet, Beispiel:
Tag 1: Anreise nach Land A, Übernachtung in A
Tag 2: Aufwachen in A, Arbeiten in B, Übernachtung in C
Tag 3: Aufwachen in C, Arbeiten in B, Übernachtung in A
Tag 4: Aufwachen in A, Abreise.
Tage 1+4 sind klar denke ich, aber wie werden die Tage 2 und 3 behandelt?
Kann hier für beide Tage der (höhere) Verpflegungsmehraufwand für C angesetzt werden, oder gilt für beide Tage der (niedrigere) Satz von A? Oder muss/kann man 1x A und 1x C ansetzen?