Frage zu Auslandstagegeldern

Hallo,

bei Dienstreisen ins Ausland gibt es ja die von den Finanzbehörden herausgegebenen Tabellen mit Pauschbeträgen für Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand.

Jetzt die Frage: Wenn man das Hotel (nur zum Schlafen)  in Land A hat, aber der Arbeitsort in Land B ist und man sich dort praktisch den ganzen Tag aufhält, welcher Verpflegungsmehraufwand gilt dann? Von Land A oder von Land B?

Was ist wenn man in verschiedenen Ländern übernachtet, Beispiel:
Tag 1: Anreise nach Land A, Übernachtung in A
Tag 2: Aufwachen in A, Arbeiten in B, Übernachtung in C
Tag 3: Aufwachen in C, Arbeiten in B, Übernachtung in A
Tag 4: Aufwachen in A, Abreise.

Tage 1+4 sind klar denke ich, aber wie werden die Tage 2 und 3 behandelt?
Kann hier für beide Tage der (höhere) Verpflegungsmehraufwand für C angesetzt werden, oder gilt für beide Tage der (niedrigere) Satz von A? Oder muss/kann man 1x A und 1x C ansetzen?

Moin,

für die Pauschbeträge gilt der Ort/ das Land, in dem man zuletzt an dem Tag weilt. Beginnt der Tag in A und endet B, dann gilt B.

Bitte beachten, es gibt neue Regelungen seit dem 1.1.2014.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…

Viele Grüße
e

Ok, danke, auch für den Link.

Heißt also, wenn ich es richtig verstehe, dass der Übernachtungsort maßgeblich ist und nur an Abreisetagen der Arbeitsort (falls an dem Tag noch gearbeitet wird, sonst der Hotelort).

Für meine Beispiel würde dann ACAA gelten.