Frage zu Steuern Kindergeld, KV...?

Hallo,

habe von einem anderen User hier gelesen, das man unter einer gewissen Grenze an Einkommen kein Steuern zahlen muss und über die Eltern krankenversichert ist sowie Kindergeld erhält.

Stimmt das?

Man ist so lange über die Eltern versichert so lange man kein Einkommen über einer bestimmten Summe erzielt und in Ausbildung ist etc.
Ich weiss allerdings nicht, ob das auch gilt, wenn man nicht mehr zu Hause wohnt
Einfach mal den Steuerberater fragen, dann hast Du eine rechtssichere Auskunft

Im Prinzip kann man zu diesem Ergebnis kommen.

Die Voraussetzung ist nicht niedriges Einkommen, sondern die Voraussetzung ist z. B. ARbeitslosigkeit, und ein gewisses Alter, um Indergeld beziehen zu können.

Oder ein niedriges Einkommen führt natürlich zu niedrigen Steuern aber nicht automatisch zu Kindergeld.

Es kommt auf die Fragestellung an. Ich vermute mal: Dass Sie ohne Job sind, keinen Ansprcuh auf Arbeitslosengeld haben.

Dann können Sie sich arbeitslos meloden, haben bis zueinem gewissen Alter Anspruch auf Kindergeld und können evtl. über Familienverischeung Krankenversichert bei Ihren Eltern sein.

So muss die Fragestellung lauten

Danke für die Antwort.

Ich bin nicht arbeitslos, bin mit meiner Ausbildung fertig. Meine Frage war ob man als normaler Angestellter mit einem niedrigen Einkommen auch Kindergeld erhalten kann bis 25 Jahre?

Also, das sind 3 Fragen.
Zu 1: Bei Lohnsteuerklasse I zahlt man ab gut 900 Euro monatlich Lohnsteuer, darunter nicht. Das beinhaltet (jährlich) den Grundfreibetrag von 8.000 Euro, die Vorsorgepauschale und die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro bzw. 1000 Euro, zusammen knapp 11.000 Euro jährlich.

Zu 2: Solange sich das Kind in der Ausbildung befindet und KEIN eigenes Einkommen hat, ist es über die Eltern familienversichert. In der Berufsausbildung ist es automatisch pflichtversichert, im Studium muss es sich i.d.R. selbst versichern.

Zu 3: Kindergeld erhalten die Eltern für das Kind, dass sich noch in der Berufsausbildung befindet, unter 27 Jahre alt ist und dessen Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet. Also i.d.R. auch für Kinder in Berufsausbildung oder Studium. Überschreitet das Kind das zulässige Einkommen auch nur um 1 Euro, erlischt sofort der Anspruch auf Kindergeld.

Um also zu unserem Beispiel aus der Frage zu kommen: Kind, 21 Jahre alt, in Ausbildung mit 500 Euro Ausbildungsvergütung monatlich:
Zahlt keine Lohnsteuer, ist selbst krankenversichert (Pflicht) und die Eltern haben noch Anspruch auf Kindergeld.
Hat es hingegen eine Ausbildungsvergütung von 1000 Euro monatlich, zahlt es Lohnsteuer und die Eltern haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.
Fährt das Kind aber täglich 50 km zur Ausbildungsstelle (=3.450 Euro Werbungskosten jährlich), bekommt es mit der Steuererklärung seine sämtliche Lohnsteuer zurück und die Eltern haben wieder Anspruch auf Kindergeld. Alles klar?

Hallo,
ja, bis zu einem Grundfreibetrag i.H.v. EUR 8.004,- (zu versteuerndes Einkommen) beträgt die Steuer bei einem Einzelsteuerpflichtigen (Alleinstehender) 0 EUR.
Bis zu einem gewissen Alter und bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kind ist im Studium und hat kein eigenes Einkommen) ist ein Kind bei den Eltern mitkrankenversichert und die Eltern erhalten Kindergeld. Wie immer gibt es bei diesen Bestimmungen aber viele Wenns und Abers. Diese hier aufzuzählen sprengt allerdings etwas den Rahmen.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

klingt interessant, wo liegt denn da die Grenze, und was sagt der user sonst noch dazu?

Das kann man so allgemein nicht sagen, es kommt darauf an, wie alt man ist, ob in Ausbildung, noch bei den Eltern wohnhaft, nicht verheiratet, wie hoch das Einkommen ist.
Nach Abzug aller Kosten (Steuersoftware Elster im Netz) gibt es eine untere Grenze, bis zu der keine Steuern anfallen.Da müssten Sie sich schon mal etwas genauer informieren, es gibt da auch ein „Steuerforum“.
KV + PflegeV fällt aber immer an.

habe von einem anderen User hier gelesen, das man unter einer

gewissen Grenze an Einkommen kein Steuern zahlen muss und über
die Eltern krankenversichert ist sowie Kindergeld erhält.

Stimmt das?

Kindergeld ist steuerfrei und wird an die Kindsmutter überwiesen.Wer verdienst, muß den Beitrag zur Krankenversicherung selbst zahlen. Bis mtl. 890/1690,Steuerklasse I/III fällt keine Steuer an.

Hallo,

eskommt darauf an, was das für ein niedriges Einkommen ist. Volontariat, oder ähnliche Sachen laufen oft als Praktikum, oder Ausbildung. Dann kann es möglich sein. Aber Arbeitseinkommena us einer vollen beruflichen Tätikgeit. D.h. Vollzeitbeschäftigung etc. dann geht ncihts mehr. Es kommt immer darauf an, was man macht, SChüler, STudenten etc. bekommen dann noch Kindergeld. Es kommt auch darauf an, ob es Einkünfte oder Einkommen sind. Am besten mal im Internet auf die Seite der Budnesagentru gehen, und dort die Merkblätter druchstöbern, dann sollten Sie schon etwas klarer sehen.

bEste Grüße

Hallo,
ja, ja und nein :wink:

  1. Steuern zahlt man erst ab einem Mindesteinkommen (ca. 8.000€ glaube ich
  2. das Kindergeld hat eine eingene Grenze (ähnlich hoch)
  3. mit der Krankenversicherung kenne ich mich leider nicht aus.
    Ich empfehle dir, solche Fragen einfach an das Finanzamt zu richten: Die müssen Auskunft geben.
    Viele Grüße
    Roger

Hallo,
ich kann nur sagen, des es stimmt, wenn man unter einem gewissen Einkommen liegt, keine Steuern zahlen muß. Zu über den Eltern krankenversichert sein, weiß ich nicht und hängt bestimmt auch vom Alter ab. Ich kann mir mit meinen 37 Jahren z. B. nicht vorstellen, das ich mich noch über meine Eltern krankenversichern kann

Hallo,

sorry, dass ich jetzt erst antworte. Ja das stimmt. Es gibt eine Einkommensfreigrenze die seit 2010 bei 8004 € liegt. Wenn man allerdings z.B. 12.000 € verdient, ist nicht gesag, dass man Steuern zahlen muss. Wenn bspw. Werbungskosten von 4.000 € angefallen sind werden die vom Verdienst abgezogen. Dann hätte man wieder unter 8.004 € verdient.

Gruß Markus

Hierzu leider keine Ahnung
Gruß -M.