Frage zu Verkäufen innerhalb/außerhalb der EU

Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen, die mir in meiner Weiterbildung noch nicht so ganz klar geworden sind.

Es geht um internationales Steuerrecht.

Folgender Fall:

Ein Unternehmen hat Kunden in Deutschland und Österreich. Es bietet Waren und Dienstleistungen an, die Vor-Ort- und im Büro erbracht werden.

Bisher hat das Unternehmen nur eine GmbH in Deutschland, die alle Verkäufe abwickelt. D.h. eine Rechnung mit UST an die Kunden in Deutschland sowie Kunden ohne UST ID in Österreich und an Kunden mit UST ID in Österreich ohne UST.

Die Ausgaben in Deutschland können ganz normal angesetzt werden und die bezahlte Vorsteuer über die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen zurückgeholt werden. In Österreich gezahlte Vorsteuer kann über ELSTER auch aus Deutschland nachträglich zurückgeholt werden.

Nun möchte das Unternehmen neue Märkte erschließen und in folgenden Ländern Waren und Dienstleistungen erbringen: USA, China, Japan, aber die Hauptmärkte sind vor allem Deutschland und mit großem Abstand Österreich.

Außerdem ist das Ziel, möglichst wenige Unternehmen zu gründen und die Steuerbelastung so niedrig wie möglich zu halten.

Alle Mitarbeiter und Waren bleiben in Deutschland bzw. werden von dort versendet.

Eine Möglichkeit ist nun eine Unternehmensgründung z.B. in Dubai, d.h. Dritt-Staat außerhalb der EU ohne Steuerbelastung.

Für die Kunden in den USA, China und Japan ändert sich ja nichts zwischen einer Rechnung aus Dubai oder wie bisher aus Deutschland oder? Man müsste ja aus Dubai oder einem andern Land keine Umsatzsteuer auf die Rechnung setzen.

Für die Kunden in der EU, d.h. Deutschland und Österreich würde sich dahingehend etwas ändern, dass sie jetzt keine Rechnung aus dem gleichen Land bzw. der EU erhalten, sondern von außerhalb. Auch hier müsste ja keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden, d.h. bei einer Rechnung über eine Dienstleistung oder Ware vom Unternehmen in Dubai an einen Kunden in Deutschland oder Österreich oder? Die Kunden in der EU hätten dahingehend aber eine Verschlechterung, dass sie jetzt Käufe von außerhalb der EU haben, die sie extra erfassen und melden müssen.
Hier ist jetzt die Möglichkeit, dass auch nicht in der EU sitzende Unternehmen, sich in einem Land umsatzsteuerlich erfassen lassen können. Dadurch würde das Unternehmen aus Dubai z.B. eine DE… Umsatzsteuer ID erhalten, müsste regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben, aber könnte auch seriöser wirkende Rechnung mit „normaler“ Umsatzsteuer in Höhe von 19% austellen und könnte Vorsteuer auf Ausgaben in Deutschland ganz einfach verrechnen bzw. zurückerstattet bekommen.

Eine weitere Besteuerung des Unternehmens in Deutschland findet nicht statt oder?

Gibt es denn noch eine weitere einfach Möglichkeit?

Vielen Dank schon mal!