Freiberufliche Nebentätigkeit

Hallo,

ich arbeite z.Z. in einem festen Angestelltenverhältnis und möchte demnächst zusätzlich dazu durch eine freiberufliche Nebentätigkeit als Programmierer Geld hinzuverdienen, d.h. BfA, Rente, Krankenversicherung usw. sind bereits durch meinen Arbeitgeber abgedeckt.

Nun meine Fragen:

  • Wieviel darf ich durch meine freiberufliche Arbeit hinzuverdienen ? Gibt es da Grenzen ?

  • Wie muß ich meinen Verdienst aus der freiberuflichen Arbeit versteuern (in der Einkommenssteuererklärung den Bogen zu selbständiger Arbeit ausfüllen, schon klar, aber wie hoch ist der Steuersatz, gibt es Freibeträge)?

  • Muß ich meine freiberufliche Arbeit im vorhinein beim Finanzamt irgendwie anmelden (dass ich sie mir vom Arbeitgeber genehmigen lassen muß, weiß ich)?

Ich bin dankbar für qualifizierte Antworten und/oder Tipps, wo man sie herbekommt.

hallo nora,

  • Wieviel darf ich durch meine freiberufliche Arbeit
    hinzuverdienen ? Gibt es da Grenzen ?

umso mehr du verdienst, umso besser. wer sollte dir grenzen setzen, wir leben in einer marktwirtschaft und nicht in der planwirtschaft! no limits!

  • Wie muß ich meinen Verdienst aus der freiberuflichen Arbeit
    versteuern (in der Einkommenssteuererklärung den Bogen zu
    selbständiger Arbeit ausfüllen, schon klar, aber wie hoch ist
    der Steuersatz, gibt es Freibeträge)?

keine freibeträge (ausser der gewinn ist unter 410 EUR p.a., wenn man arbeitnehmer ist). steuersatz hängt von ALLEN einkünften ab. zu anlage GSE muss noch eine „gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG“ beigefügt werden. system: einnahmen - ausgaben = gewinn. alle belege aufheben und wenn es grosse probleme gibt, ggf. im ersten jahr die sache zusammen mit einem steuerbertaer besprechen - oder durch ihn erledigen lassen - …

  • Muß ich meine freiberufliche Arbeit im vorhinein beim
    Finanzamt irgendwie anmelden (dass ich sie mir vom Arbeitgeber
    genehmigen lassen muß, weiß ich)?

wenn es eine freiberufl. tätigkeit ist, erfolgt die steuerliche anmeldung beim finanzamt. ist es ein gewerbe, dann erfährt das finanzamt direkt über das gewerbeamt davon!

vorher mal überlegen, ob du kleinunternehmer oder regelbesteuerter unternehmer i.s.d. umsatzsteuergesetzes sein willst.

mfg vom

showbee

Hi,

erstmal danke für die Antwort… hab aber noch ein paar Fragen:

umso mehr du verdienst, umso besser. wer sollte dir grenzen
setzen, wir leben in einer marktwirtschaft und nicht in der
planwirtschaft! no limits!

Najaaa, ist das wirklich so einfach ? Ich dachte, wenn es gewisse Grenzen (an Verdienst, Arbeitszeit pro Monat oder beides) übersteigt, ist es keine Nebentätigkeit mehr?? Und die muß ich ja bei meinem eigentlichen Arbeitgeber als eine solche anmelden…

keine freibeträge (ausser der gewinn ist unter 410 EUR p.a.,
wenn man arbeitnehmer ist).

Hab ich das richtig verstanden ? Wenn ich als Freiberufler oder durch ein Gewerbe 410 EUR p.a. hinzuverdiene, egal wieviel ich sonst im Angestelltenverhältnis verdiene, muß ich die freiberuflich verdienten 410 EUR p.a. nicht versteuern, sondern nur meinen Verdienst als Arbeitnehmer ?

steuersatz hängt von ALLEN
einkünften ab. zu anlage GSE muss noch eine „gewinnermittlung
nach § 4 Abs. 3 EStG“ beigefügt werden. system: einnahmen -
ausgaben = gewinn. alle belege aufheben und wenn es grosse
probleme gibt, ggf. im ersten jahr die sache zusammen mit
einem steuerbertaer besprechen - oder durch ihn erledigen
lassen - …

Ohne Steuerberater geht es wohl nicht. Eigentlich würde ich gerne selber so schlau sein, es alleine zu können :frowning:… deswegen ja die Fragen hier…

wenn es eine freiberufl. tätigkeit ist, erfolgt die
steuerliche anmeldung beim finanzamt. ist es ein gewerbe, dann
erfährt das finanzamt direkt über das gewerbeamt davon!

Gibt es irgendwo Listen, aus denen ich ersehn kann, ob ich ein Gewerbe anmelden muß oder als Freiberufler arbeiten kann ? Würde lieber letzteres sein…

vorher mal überlegen, ob du kleinunternehmer oder
regelbesteuerter unternehmer i.s.d. umsatzsteuergesetzes sein
willst.

Was genau ist denn der Unterschied? Wenn ich einen Gewerbe anmelden muß, muß ich dann auch eine Unternehmensform wählen (GbR, GmbH o.ä.) oder geht das auch als Einzelperson?

Grüße Nora

Hallo Showbee

wenn es eine freiberufl. tätigkeit ist, erfolgt die
steuerliche anmeldung beim finanzamt. ist es ein gewerbe, dann
erfährt das finanzamt direkt über das gewerbeamt davon!

hier eine kleine Ergänzung zu Deinen sonst sehr guten Antworten:

§ 138 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zur Mitteilung in Form einer steuerlichen Anmeldung. Zwar besteht ein Informationsaustausch zwischen dem Wirtschaftsamt / Bezirksamt / Gewerbeamt auf der einen Seite und dem Finanzamt auf der anderen Seite, das befreit aber nicht von der Abgabeverpflichtung der steuerlichen Anmeldung.

In der Regel landet die Gewerbeanmeldung in Kopie auf dem Schreibtisch der zust. Veranlagungsstelle. Daraufhin wird meist ohne weitere Probleme die steuerliche Anmeldung angefordert. Die Verpflichtung zur Abgabe aber bleibt bestehen.

Najaaa, ist das wirklich so einfach ? Ich dachte, wenn es
gewisse Grenzen (an Verdienst, Arbeitszeit pro Monat oder
beides) übersteigt, ist es keine Nebentätigkeit mehr?? Und die
muß ich ja bei meinem eigentlichen Arbeitgeber als eine solche
anmelden…

hi,

also, was du beim AG anmelden musst, muss der dir sagen. wenn du einen stundensatz von 1.000.000 EUR hast, und dann nebenbei eine stunde in der woche arbeitest, ist das deinem arbeitgeber bestimmt egal. dem arbeitgeber wird es nicht um die höhe der einnahmen gehen (es sei denn du trittst in wettbewerb). die stundenmäßige belastung ist dem steuerrecht egal!

Hab ich das richtig verstanden ? Wenn ich als Freiberufler
oder durch ein Gewerbe 410 EUR p.a. hinzuverdiene, egal
wieviel ich sonst im Angestelltenverhältnis verdiene, muß ich
die freiberuflich verdienten 410 EUR p.a. nicht versteuern,
sondern nur meinen Verdienst als Arbeitnehmer ?

nein, wenn du unter 410 gewinn hast, musst du als arbeitnehmer keine steuererklärung abgeben. wenn du dennoch eine steuererklärung einreichst (ggf. pflicht weil progressionseinkünfte oder eheleute mit 3/5 kombi), werden auch gewinne von 200,- erfasst.

für die gibt es aber härtefreibeträge etc. die steuer schlägt nicht gleich mit aller härte zu!

Gibt es irgendwo Listen, aus denen ich ersehn kann, ob ich ein
Gewerbe anmelden muß oder als Freiberufler arbeiten kann ?
Würde lieber letzteres sein…

nein, habe nochmal gesehen. als programmierer bist du gewerblich tätig. freiberuflich sind anwälte, ärzte, architekten, künstler etc.

der unterschied, bis gewinn von 24.500 EUR keiner, denn erst ab dort wirst du gewerbesteuer zahlen müssen (gewerbesteuer ist eh in der reform…). solange ist alles eine einzelunternehmung. kein handelsgewerbe!

mfg vom

showbee