Freiberufliche Tätigkeit - Angaben in Est-Erklärg

Wenn jemand neben Einkünften aus Gewerbetätigkeit auch Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit hat, werden diese dann beide zusammen in der Est-Erklärung in Anlage „Gewerbesteuererklärung“ S.2 Zeile 17 eingetragen, oder wohin kommt der freiberufliche Ertrag?

ESt vs. GewSt
Hi !

Die freiberuflichen Einkünfte sind von der Gewerbesteuer befreit. Sie sind deshalb in der Gewerbesteuererklärung (das ist übrigens keine Anlage zur EInkommensteuererklärung, sondern eine separate Steuererklärung!) NICHT einzutragen.

Ledigich in der Anlage GSE (DAS ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung) sind auf Seite 1 die gewerblichen und auf Seite 2 die freiberuflichen EInkünfte einzutragen.

Ab 2005 sind die Einkünfte (wenn keine Bilanz erstellt wird) erst in der Anlage EÜR (für jede Einkunftsart gesondert) zu ermitteln und das Ergebnis ist dann an die entsprechenden Stellen in der Anlage GSE einzutragen.

BARUL76

Danke!
Hi,
danke herzlichst. Ich hätte ja nicht gedacht, dass die Geschichte hier so gut funktiniert. Genial. schneller hab ich noch nirgends präziese Auskunft bekommen.