Freibetrag

bei einem festen Betrag zur Auslöse des Arbeitnehmers für gefahrene dienstkilometer kann man sich einen freibetrag auf die steuerkarte schreiben lassen oder die differenz bei der einkommenssteuer einreichen,richtig soweit?

aber wie hoch ist dieser freibetrag und wieviel km entspricht das etwa pro monat?

Servus Denise,

umgekehrt wird ein Schuh draus: nicht die Auslöse führt zum Freibetrag, sondern die dienstlich/beruflich gefahrenen Kilometer. Der Freibetrag richtet sich nach den Entfernungen, die man plausibel darlegen kann. Das wird nicht besonders intensiv geprüft, weil Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte immer zur Pflichtveranlagung zur ESt führt.

Und bei der Veranlagung gibts dann eine eher schmerzhafte ESt-Zahlung, wenn man gleichzeitig einen dicken Freibetrag auf der LSt-Karte hatte, und darüberhinaus noch „Auslöse“ (einkommensteuerlich = steuerfreie Erstattungen für Mehraufwand für Verpflegung und mit dem eigenen PKW dienstlich/beruflich gefahrene Strecken) bezahlt wurde.

Der Begriff „Auslöse“ hat u.a. im Baugewerbe eine Tradition, aber steuerrechtlich gibt es ihn so nicht. Die Tatsache, dass irgendein pauschaler Betrag pro Einsatztag vereinbart ist, führt nicht automatisch dazu, dass er auch steuerfrei erstattet werden kann oder als Werbungskosten angesetzt werden kann. Für diese beiden Dinge gelten die Sätze, die bei Dienstreisen steuerfrei erstattet werden können: 0,30 € pro nachgewiesenen Kilometer, der mit dem eigenen Fahrzeug gefahren worden ist, und Tagessätze für Verpflegungsmehraufwand, gestaffelt nach Abwesenheit. Der Nachweis muss bei der ESt-Veranlagung geführt werden, indem die einzelnen Dienstreisen nach Datum, Dauer, Entfernung, Ziel und Anlass aufgeführt werden.

Schöne Grüße

MM

Danke erstmal für die Antwort, aber ich erklär das am besten mal:

Der Arbeitnehmer erhält für jede Arbeitsstunde einen Festbetrag als „Auslöse“ für die Dientskilometer.(Betreuungsarbeit mit Privat PKW) Und dieses Geld wird versteuert.Es ist also auf dem Lohnzettel jeden Monat beim Brutto aufgeführt. Durch eine Steuererklärung müßte man dann irgendwie die gesamten Dientsfahrten nachweisen (Fahrtenbuch) und dann kann man die Differenz aus dem bereits Bezahlten und den tatsächlichen Km erstattet bekommen. So wurde mir das zumindest gesagt.Und ich hab den Himweis bekommen, dass es auch möglich ist einen Freibetrag eintragen zu lassen. aber ob sich das lohnt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

das was bei dem Arbeitgeber als „Auslöse“ bezeichnet wird, ist also lediglich ein variables Gehaltselement, steuer- und sozialversicherungspflichtig. Könnte auch „Anwesenheitsprämie“, „Erfrischungsgeld“ oder „Sockenhaltergebühr“ heißen.

Dienstlich mit dem eigenen PKW gefahrene Kilometer können als Werbungskosten angesetzt werden und damit die steuerlichen Einkünfte mindern. Unter Umständen auch nicht bloß die Kilometer, sondern auch Pauschalbeträge für Mehraufwand für Verpflegung bei Dienstreisen.

In dem Umfang, in dem die Werbungskosten den Werbungskosten-Pauschbetrag überschreiten, der bei jedem Arbeitnehmer angesetzt wird, wirken sie sich steuermindernd aus.

Diese Steuerminderung kann bei der Veranlagung zur ESt erfolgen, oder auch schon vorher beim monatlichen Lohnsteuereinbehalt, wenn ein Freibetrag eingetragen ist. Die Auswirkung ist genau gleich hoch, aber wenn schon während der laufenden Abrechnungen weniger Lohnsteuer einbehalten wird, entsteht ein Zinsgewinn.

Beispiel: Steuerminderung durch die genannten Werbungskosten 600 € im Jahr. Zinsvorteil durch die Eintragung eines Freibetrages bei einem Kalkulationszinsfuß von 16% (Arbeitnehmer befindet sich knietief im Dispokredit), unterstellt Veranlagung Ende März des Folgejahres: (50*0,16/12)*14+(50*0,16/12)*13+(50*0,16/12)*12+…+(50*0,16/12)*3.

Auf diese Weise kann man ausrechnen, ob sich das lohnt. Im genannten Beispiel komme ich auf einen Zinsvorteil von rund 5,60 €. Wenn ich jetzt mit der Eintragung des Freibetrages einen Zeitaufwand von 45 Minuten habe, erziele ich auf diese Weise bereits einen Stundenlohn von beinahe 7,50 €!

Schöne Grüße

MM

also
am besten meinen steuerberater fragen…das soll der mal ausrechnen…danke erstmal