Servus,
das was bei dem Arbeitgeber als „Auslöse“ bezeichnet wird, ist also lediglich ein variables Gehaltselement, steuer- und sozialversicherungspflichtig. Könnte auch „Anwesenheitsprämie“, „Erfrischungsgeld“ oder „Sockenhaltergebühr“ heißen.
Dienstlich mit dem eigenen PKW gefahrene Kilometer können als Werbungskosten angesetzt werden und damit die steuerlichen Einkünfte mindern. Unter Umständen auch nicht bloß die Kilometer, sondern auch Pauschalbeträge für Mehraufwand für Verpflegung bei Dienstreisen.
In dem Umfang, in dem die Werbungskosten den Werbungskosten-Pauschbetrag überschreiten, der bei jedem Arbeitnehmer angesetzt wird, wirken sie sich steuermindernd aus.
Diese Steuerminderung kann bei der Veranlagung zur ESt erfolgen, oder auch schon vorher beim monatlichen Lohnsteuereinbehalt, wenn ein Freibetrag eingetragen ist. Die Auswirkung ist genau gleich hoch, aber wenn schon während der laufenden Abrechnungen weniger Lohnsteuer einbehalten wird, entsteht ein Zinsgewinn.
Beispiel: Steuerminderung durch die genannten Werbungskosten 600 € im Jahr. Zinsvorteil durch die Eintragung eines Freibetrages bei einem Kalkulationszinsfuß von 16% (Arbeitnehmer befindet sich knietief im Dispokredit), unterstellt Veranlagung Ende März des Folgejahres: (50*0,16/12)*14+(50*0,16/12)*13+(50*0,16/12)*12+…+(50*0,16/12)*3.
Auf diese Weise kann man ausrechnen, ob sich das lohnt. Im genannten Beispiel komme ich auf einen Zinsvorteil von rund 5,60 €. Wenn ich jetzt mit der Eintragung des Freibetrages einen Zeitaufwand von 45 Minuten habe, erziele ich auf diese Weise bereits einen Stundenlohn von beinahe 7,50 €!
Schöne Grüße
MM