Freibetrag für die Zeit vor der Hochzeit

Hallo,

ich bin Student und überlege gerade einen Job neben dem Studium aufzunehmen, bei dem ich schätzungsweise 500-600Euro im Monat verdienen würde. Hab mich jetzt über den Freibetrag informiert, bei dem ich die Lohnsteuer grundsätzlich ja zurückbekommen würde, wenn ich mit Werbekosten unter den 8000Euro bleibe.

Wie verhält sich das Ganze jetzt aber, wenn ich im August heirate? Kann ich dann bei der Steuererklärung die Lohnsteuer von März bis August zurückbekommen oder wird dann aufs ganze Jahr mein Verdienst + die Hälfte meiner Frau als Verdienst auf mich angerechnet?

Gilt der doppelte Freibetrag dann auch nur auf das gemeinsame Einkommen oder könnte ich den für mich beanspruchen?

Lohnt sich in solchen Fällen vielleicht sogar eine getrennte Veranlagung?

Danke schonmal für Antworten

Eine exakte Aussagen kann man nur bei genauen Daten treffen. Die einfachste Methode: Ein Steuerberechnungsprogramm (z.B. Steuersparerkärung) kaufen oder bei einem Bekannten die Daten eintippen und die verschiedene Varianten eingeben. Die Ergebnisse vergleichen und fertig.

Hallo,

Leider kenne ich mich damit nicht aus.

Gruß
monika61

Hallo Andreas Vonder,

Deine Informationen über den steuerlichen Freibetrag sind ja schon ganz richtig.

Wenn Du nun im August 2013 heiratest, kannst Du mit Deiner Frau für das Jahr 2013 eine gemeinsame Steuerveranlagung wählen.

Aus meiner Erfahrung ist eine gemeinsame Veranlagung immer das beste.

Die Erklärung der Aufteilung der Freibeträge im Rahmen der Splitting-Tabelle ist sehr kompliziert.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

grundsätzlich wird die Steuer immer für das ganze Kalenderjahr berechnet >> es gibt nur einen Jahresfreibetrag. bei 600 € x 12 Mon = 7.200 € liegen Sie bereits ohne WErbungskosten / Sonderausgaben unter der 8.000 € Grenze. WEnn Sie heiraten und für 2013 die Zusammenveranlagung wählen und ihre Frau bereits arbeitet und entsprechend das ganze Jahr 2013 verdient, wird die Steuerrückzahlung relativ hoch ausfallen.

Für wen würde die Rückzahlung dann hoch ausfallen? Für mich oder den Staat?

Für Sie…

Sie zahlen gar keine Lohnsteuer.

okay, jetzt muss ich aber nochmal ganz blöd nachfragen…

Die Einkommen werden doch nach der Hochzeit zusammengerechnet also aufs ganze Jahr und wenn wir dann zusammen über den (doppelten) Freibetrag kommen, muss doch ich auch mein Einkommen versteuern, da meine Frau ja deutlich über dem Freibetrag liegt, oder seh ich da was falsch?

Für Sie…

Sie zahlen gar keine Lohnsteuer.

okay, jetzt muss ich aber nochmal ganz blöd nachfragen…

Die Einkommen werden doch nach der Hochzeit zusammengerechnet also aufs ganze Jahr

> korrekt

und wenn wir dann zusammen über den (doppelten) Freibetrag kommen

> grundsätzlich richitg

, muss doch ich auch mein Einkommen versteuern

> nur anteilig, da Sie ihren Freibetrag nicht ausschöpen

, da meine Frau ja deutlich über dem Freibetrag liegt, oder seh ich da was falsch?

Zusammenfassend:
Solange ihre Frau ihre Lohsnteuer nach Steuerklasse 4 abführt und nicht einen zu hohen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetagen hat, gibts eine Erstattung, da sie monatlich min. 200 € Freibetrag nicht ausschöpfen.

Ich rate ihnen nach Ablauf des Jahres mal einen Steuerberater oder ähnliches aufzusuchen.

okay, vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten :smile: