Freibetrag für verwitwete Alleinerziehende?

Liebe Expertinnen und Experten,

angenommen, ein Ehemann stirbt und hinterlässt Frau und ein minderjähriges Kind.

Wird der seitdem ja alleinerziehenden Witwe bei der Berechnung der Einkommenssteuer fürs Sterbejahr der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG gewährt? Oder gilt hier nur die Versteuerung gem. Splittingtabelle?

Danke für Eure Antworten
sagt Anne

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gibt es ab dem Monat des Todes des anderen Ehegatten und zwar auch, wenn für dieses Kalenderjahr eine Zusammenveranlagung erfolgt.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

Und zwar im Absatz 2 Satz 1:

_Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Abs. 1) erfüllen oder verwitwet sind _

Zusätzlich ist es im folgenden BMF-Anwendungserlass erläutert:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/111,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Unter Punkt 2.

Die bereits erteilte Antwort ist falsch und kann ignoriert werden.

Okay, okay, ist ja gut.

Du hast wohl noch nie nen Fehler gemacht was?

Grüße

Stefan

Mir geht es darum, dass der Fragende nach einer Antwort auch weiß, was richtig ist. Wenn ich Ihre Antwort also als falsch bezeichne, dann sollten Sie das nicht persönlich nehmen. Es dient nur dem Fragenden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tausend Dank !!! [owT]