Freibetrag Vermietung

ich habe mir dieses Jahr (Juni) eine ältere Wohnung zugelegt und zu geringen Beträgen (ca. 10% des Kaufpreises) renoviert.
Nun wollte ich auf meine Lohnsteuerkarte für 2001 noch einen Freibetrag für die Kosten eintragen lassen und habe den entsprechenden Antrag mit sämtlichen Unterlagen ans FA gesandt.

Gestern habe ich einen Anruf erhalten, dass dies angeblich nicht möglich ist, und ich es nur über die Steuererklärung geltend machen kann.

Kann es sein, dass ich nur für bestimmte Ausgaben (z.B. Fahrtkosten etc.) einen Freibetrag eintragen lassen kann, nicht aber für die Verluste aus Vermietung? Im nächsten Jahr soll es angeblich dann möglich sein, hat der Herr vom Finanzamt gesagt. Ich versteh das nicht ganz.
Danke für die Antworten

hi chris,

ganz lurz, weil wenig zeit. das FA will sicherlich im rahmen deiner einkommensteuererklärung alles abchecken (kaufpreis und AfA, anschaffungsnahe erhaltungsaufwendungen, mieteinnahmen und vergleichbarkeit, wer ist mieter (verwandte?), etc.) dazu ist im rahmen des LSt-ermässigungsverfahrens kaum zeit. deswegen mache die 2001 erklärung so schnell wie möglich fertig. liefer alles mit (mietverträge, kaufvertrag etc.) und wenn du den bescheid hast und auch noch glaubhaft machen kannst, das erhaltungsmassnahmen im folgejahr auch anfallen und trotzdem nicht zu anschaffungsnahem erhaltungsaufwand (wenn man innerhalb von 3 jahren 15% des kaufpreises in renovierung steckt, sind es nicht sofort abziehbare erhaltungsaufwendungen, sondern herstellungsaufw. welche ggf. nachaktiviert werden muessen und sich nur über die AfA auf den gewinn auswirklen) führt, kannst du die eintragung erhalten.

booaa, was für ein schachtelsatz :wink:

hoffe du blickst noch durch, wenn nicht hier fragen!

gruss vom

showbee


ich habe mir dieses Jahr (Juni) eine ältere Wohnung zugelegt
und zu geringen Beträgen (ca. 10% des Kaufpreises) renoviert.

in der tat, wenn du nun in den naechsten 2 jahren nochmals 6% ausgibst, sind sie nicht sofort abziehbar, sondern über die laufzeit der immobilie als AfA!