Freistellungauftrag bei Bausparvertrag

Hallo,
ich habe mal gelesen, dass man bei Bausparverträgen keine Freistellungsaufträge einreichen muss, wenn der Zinssatz nur gering ist.
Stimmt das und wenn ja, bei welchem Zinssatz liegt diese Grenze?
Danke,
tommyboy

Hallo Tommyboy,

diese Regelung (Guthaben kleiner 1% oder bei Erhalt der Wohnungsbauprämie) war bis Ende 2008 gültig, aber im Zuge der Abgeltungssteuer wurde diese gekippt.
Ab sofort ist auch bei einem Bausparvertrag ein Freistellungsauftrag notwendig.

Trulli

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