Servus,
das Konzept, das mir vorschwebt, ist, dass mit III/V eine Festsetzung von Vorauszahlungen bei der Veranlagung veranlasst werden soll, die dann unangepasst stehen bleiben, obwohl zum 01.01. des Folgejahres wieder nach IV/IV Lohnsteuer einbehalten wird.
Dieses Vorgehen führt für alle Jahre bis zur Veranlagung des ersten Jahres mit IV/IV zu Guthaben, deren Verzinsung sich durch bei IV/IV späteste mögliche Abgabe der Steuererklärungen steuern lässt. Bei der Veranlagung des ersten Jahres mit IV/IV werden die Vorauszahlungen auf Null gesetzt, aber die Guthaben aus den vorher geleisteten Vorauszahlungen können für (mindestens) drei Jahre nacheinander stehen gelassen werden, bis sie in den Zinslauf kommen.
Damit bei diesem Konzept ein möglichst hohes Guthaben aus Vorauszahlungen entsteht, muss das Jahr mit III/V möglichst früh veranlagt werden, nur die dann folgenden Jahre mit IV/IV bleiben stehen, so lange es geht (und das dürfen sie ja auch). Die Anforderungen der ESt-Erklärungen für diese Jahre können mit Hinweis auf Abzugsmerkmale auf IV/IV beantwortet werden.
Schöne Grüße
MM