Fremdes Kfz, betriebliche Nutzung

Guten Tag zusammen,
ich habe in letzter Zeit viel über diese Thematik gelesen, aber habe noch nicht ganz den Durchblick.

Angenommen, ein Freiberufler nützt für seine betrieblichen und privaten Fahrten ein Kfz, das aus Versicherungs-Gründen auf die Mutter desselben zugelassen ist. Mutter ist also Halter und Versicherungsnehmer. Alle Kosten incl. Steuer und Versicherung trägt aber der Freiberufler.

Für 2014 hat er das ganze Jahr Fahrtenbuch über die betrieblichen Fahrten geführt, jedoch nur die Fahrleistung ohne km-Stand notiert, da er sich sicher war, dass er diese Fahrten über die Pauschale von 30 ct/km würde abrechnen können. Am Ende des Jahres stellt er fest, dass die Fahrleistung für die betrieblichen Fahrten ca. 90 % im Verhältnis zu den privaten beträgt. Bei Recherchen im Internet findet er nun heraus, dass ein Ansatz der km-Pauschale hier nicht zulässig wäre, da das Auto zum Betriebsvermögen gezählt werden müsse. Folglich wäre nur eine Abrechnung über die 1%-Regelung oder ein ordentliches Fahrtenbuch möglich.

Der Freiberufler ärgert sich natürlich gewaltig, da er keinerlei Tankbelege aufgehoben hat (diese höchstens durch Kontoauszüge nachweisen könnte) und fragt sich, ob der Pkw denn überhaupt zum Betriebsvermögen zählen kann, obwohl er der Mutter gehört…
Die Frage wäre natürlich auch, ist das relevant oder zählt der Freiberufler als wirtschaftlicher Eigentümer, da er alle Kosten trägt?
Könnte er trotzdem den Ansatz von 30 ct/km abrechnen?

Das Auto sollte Betriebsvermögen sein, da es auch in der AFA abgeschrieben wird. Die Kosten  laufenden werden extra verbucht. Halter und Versicherungsnehmer müssen bei einem Auto nicht identisch sein. Der Mutter (fingiert) das Auto abkaufen (Kosten Landratsamt), dann abschreiben. In diesem Fall würde ich beim Finanzamt anrufen, und mich für genanntes Jahr unwissend stellen.

Moin!

Der Freiberufler ist Eigentümer des Fahrzeuges, da er das Fahrzeug gekauft hat und auch alles bezahlt. Das heißt wir sprechen hier von notwendigem Betriebsvermögen.

Gruß derschwede77

Servus,

wie sollte der StPfl, der das Auto gekauft hat, es noch ein zweites Mal jemandem abkaufen, dem es gar nicht gehört?

Und nichts wird dadurch Betriebsvermögen, dass man dafür AfA bucht. Sonst täte ich einen Gewerbebetrieb eröffnen und in dessen Büchern die AfA für fünf Airbus A 380 verbuchen. Dann könnte ich sie - Deiner Regel folgend - lecker gebraucht verkaufen und bräuchte bis auf weiteres nicht mehr zur Arbeit gehen, sobald die Käufer den Preis überwiesen haben.

Und dieser Ratschlag:

In diesem Fall würde ich beim Finanzamt anrufen, und mich für genanntes Jahr unwissend stellen.

klingt mehr als rätselhaft. Was meinst Du damit und weshalb rätst Du dazu?

Schöne Grüße

MM

Angenommen, ein Freiberufler nützt für seine betrieblichen und
privaten Fahrten ein Kfz, das aus Versicherungs-Gründen auf
die Mutter desselben zugelassen ist. Mutter ist also Halter
und Versicherungsnehmer. Alle Kosten incl. Steuer und
Versicherung trägt aber der Freiberufler.

Wer Versicherungsnehmer und Halter ist, ist irrelevant. Wir sind hier im Steuerrecht und nicht im Versicherungsrecht oder Kfz.-Zulassungsrecht. Das Steurrecht folgt im Allgemeinem den verwirklichten Lebenssachverhalten.

Hier ist es offenbar so, dass das Fahrzeug dem Freiberufler gehört. Auf dieser Vasis kann man die steuerliche Behandlung eigentlich ganz normal behandeln.

Für 2014 hat er das ganze Jahr Fahrtenbuch über die
betrieblichen Fahrten geführt, jedoch nur die Fahrleistung
ohne km-Stand notiert,

Hier hab ich ein Verständnisproblem. Wie notiert man die Fahrleistung ohne den Kilometerstand?

Kann man davon ausgehen, dass der aktuelle Kilometerstand bekannt ist? Von dieser Basis aus muss ja die Fahrleistung des Jahres 2014 im Schätzungswege zu ermitteln sein. Den durchschnittlichen Verbrauch und den Preis für den Kraftstoff kann man auch ermitteln. Und schon haben wir eine Basis, wieviel der Kraftstoff gekostet haben muss.

Für Reparaturen und sonstige Aufwendungen wird es sicherlich Unterlagen geben.

Könnte er trotzdem den Ansatz von 30 ct/km abrechnen?

Nein. Das Fahreug ist ja notwendiges BV.

Und wieder das Verständnisproblem: Wenn die Kilometerstände nicht notiert wurden, wie rechnet man denn da „pro Kilometer“ ab?

Ertragsteuerlich dürfte das wohl durchzubringen sein, wenn eventuell auch auf der Basis einer Einigung mit dem Finanzamt.

Nur umsatzsteuerlich ist es doof, die Vorsteuer zumindest für den Kraftstoff ist endgültig verloren.

In diesem Fall würde ich beim Finanzamt anrufen, und mich für genanntes Jahr unwissend stellen.

klingt mehr als rätselhaft. Was meinst Du damit und weshalb
rätst Du dazu?

Ich würde mich hierzu auch übr eine Einlassung freuen. Machen wir es doch konkret: Wen würde man denn beim Finanzamt anrufen und was sagt man zu demjenigen?