Guten Tag zusammen,
ich habe in letzter Zeit viel über diese Thematik gelesen, aber habe noch nicht ganz den Durchblick.
Angenommen, ein Freiberufler nützt für seine betrieblichen und privaten Fahrten ein Kfz, das aus Versicherungs-Gründen auf die Mutter desselben zugelassen ist. Mutter ist also Halter und Versicherungsnehmer. Alle Kosten incl. Steuer und Versicherung trägt aber der Freiberufler.
Für 2014 hat er das ganze Jahr Fahrtenbuch über die betrieblichen Fahrten geführt, jedoch nur die Fahrleistung ohne km-Stand notiert, da er sich sicher war, dass er diese Fahrten über die Pauschale von 30 ct/km würde abrechnen können. Am Ende des Jahres stellt er fest, dass die Fahrleistung für die betrieblichen Fahrten ca. 90 % im Verhältnis zu den privaten beträgt. Bei Recherchen im Internet findet er nun heraus, dass ein Ansatz der km-Pauschale hier nicht zulässig wäre, da das Auto zum Betriebsvermögen gezählt werden müsse. Folglich wäre nur eine Abrechnung über die 1%-Regelung oder ein ordentliches Fahrtenbuch möglich.
Der Freiberufler ärgert sich natürlich gewaltig, da er keinerlei Tankbelege aufgehoben hat (diese höchstens durch Kontoauszüge nachweisen könnte) und fragt sich, ob der Pkw denn überhaupt zum Betriebsvermögen zählen kann, obwohl er der Mutter gehört…
Die Frage wäre natürlich auch, ist das relevant oder zählt der Freiberufler als wirtschaftlicher Eigentümer, da er alle Kosten trägt?
Könnte er trotzdem den Ansatz von 30 ct/km abrechnen?