Frisch Verheiratet aber noch nicht zusammen lebend

Guten Morgen,

wenn man heiratet, aber aufgrund der beruflichen Situation noch nicht zusammenwohnen kann, oder erst noch eine gemeinsame Bleibe sucht, stellt sich die Frage mit 1. Wohnsitz und 2. Wohnsitz. Die beiden Wohnsitze sind einige Kilometer auseinander.
Macht es Sinn, wenn beide die bisherigen Wohnsitze als 1. Wohnsitz beibehalten und werden vom Finanzamt mehrmals pro Woche eine Fahrtstrecke vom Partner zur Arbeit anerkannt? Oder macht es Sinn, wenn beide einen gemeinsamen Wohnsitz angeben und der 2. Wohnsitz (ehemals 1. Wohnsitz) beibehalten wird?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Slider

Servus,

wo und wie man sich anmeldet, ist dem Finanzamt egal.

Für die Fahrtkosten werden die Strecken angesetzt, die tatsächlich gefahren wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

danke für die Antwort!
Fraglich ist aber, ob das Finanzamt die „tatsächliche Fahrstrecke“ anerkennt.
Angenommen der eine Partner hat knapp 100km zur Arbeit. Da würde das Finanzamt ja nie und nimmer glauben, dass der eine Partner jeden Tag diese Strecke auf sich nehmen würde, wenn noch ein weiterer Wohnsitz vorhanden ist.

VG
Slider

Servus,

wenn diese 100 km tatsächlich gefahren werden, sind es Wege zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte; man kann hier auch nicht einen „privat veranlassten“ Teil abziehen oder herausrechnen.

Es ist allerdings zu erwarten, dass eine so hohe Fahrleistung anhand von Reparatur- oder Inspektionsrechnungen mit ausgewiesenem Kilometerstand oder ähnichem belegt werden muss.

Schöne Grüße

MM

1 Like