Hallo,
gesetzt den Fall Frau M macht ein freiwilliges soziales Jahr, dann muss ise ja ihrem „Arbeitgeber“ eine Lohnsteuerkarte abgeben.
Nun habe Frau M außerdem einen "Neben-"Job (angestellt), in dem sie deutlich mehr als beim FSJ verdient.
Jetzt besteht aber der FSJ-Arbeitgeber darauf, dass bei ihm die Steuerkarte mit der Klasse I abgegeben wird und die mit Klasse VI beim "Neben-"Job.
Hat der FSJ-Arbeitgeber ein Recht zu dieser Forderung?
Wenn ja, oder wenn nein, bitte möglichst auch eine Rechtsquelle angeben.
Danke!
Schöne Grüße JK