FSJ und Steuerkarte

Hallo,

gesetzt den Fall Frau M macht ein freiwilliges soziales Jahr, dann muss ise ja ihrem „Arbeitgeber“ eine Lohnsteuerkarte abgeben.

Nun habe Frau M außerdem einen "Neben-"Job (angestellt), in dem sie deutlich mehr als beim FSJ verdient.

Jetzt besteht aber der FSJ-Arbeitgeber darauf, dass bei ihm die Steuerkarte mit der Klasse I abgegeben wird und die mit Klasse VI beim "Neben-"Job.

Hat der FSJ-Arbeitgeber ein Recht zu dieser Forderung?

Wenn ja, oder wenn nein, bitte möglichst auch eine Rechtsquelle angeben.

Danke!

Schöne Grüße JK

Hallo,

Hat der FSJ-Arbeitgeber ein Recht zu dieser Forderung?

eine steuerrechtliche Regelung, die ihm dies Recht gäbe, kenne ich jedenfalls nicht.
Könnte höchstens sein, dass es ihrgendein Gesetz zum FSJ gibt, wo das geregelt wäre, täte mich aber fast wundern.
Der Arbeitgeber hat nur den Anspruch, dass der Arbeitnehmer ihm seine Lohsnteuerkarte aushändigt. Was da draufsteht (Steuerklasse, Freibeträge usw.) geht in nur insoweit an, als er es bei der Berechnung der Lohnsteuer beachten muss.

Gruß,
Markus

eine steuerrechtliche Regelung, die ihm dies Recht gäbe, kenne
ich jedenfalls nicht.

Inzwischen habe ich die Idee, dass es einen anderen Grund geben könnte:

Mit Steuerklasse 6 würde man das FSJ zur Nebenbeschäftigung erklären.
Wenn das so bei der Familienkasse (Kindergeldzahler) ankommt, wird die für das FSJ wohl kaum Kindergeld zahlen wollen.

Wenn das wirklich so läuft, dann lieber die Lohnsteuerkarte 1 zur FSJ-Stelle, die 6er Steuerkarte zum anderen Job und die Steuer am Jahresende mit Einkommensteuererklärung vom Staat zurückholen.

Gruß,
JoKu

Hallo,

Mit Steuerklasse 6 würde man das FSJ zur Nebenbeschäftigung
erklären.
Wenn das so bei der Familienkasse (Kindergeldzahler) ankommt,
wird die für das FSJ wohl kaum Kindergeld zahlen wollen.

Damit könntest du recht haben.

Wenn das wirklich so läuft, dann lieber die Lohnsteuerkarte 1
zur FSJ-Stelle, die 6er Steuerkarte zum anderen Job und die
Steuer am Jahresende mit Einkommensteuererklärung vom Staat
zurückholen.

Das ist sicher die einfachste und praktikabelste Lösung.

Gruß,
Markus