GbR: Porto für spätere Verwendung "lagern"?

Liebe Experten,

wir sind eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Waren im Abonnement verkauft. Unser Geschäft ist stark saisonal, weswegen wir in der Vorweihnachtszeit hohe Umsätze haben. Aufgrund des Abonnementcharakters unseres Angebots fallen Kosten für Waren und Porto erst gestaffelt in den nachfolgenden Monaten des nächsten Jahres an.

Unser Problem ist, dass die zum Ende des Jahres zu erstellende Gewinn und Verlustrechnung (GuV) einen hohen „Gewinn“ aufweist, da die Umsätze bereits erfolgten, die Kosten jedoch noch nicht entstanden sind. Dementsprechend hoch fällt die Steuerlast aus. Der „Gewinn“ beinhaltet jedoch Umsatz, dem im neuen Jahr Kosten gegenüberstehen.

Um die entstehenden Kosten „vor zu verlagern“, kaufen wir bereits einen Großteil der benötigten Waren im Dezember und verschicken diese im neuen Jahr ab Lager. Einen wesentlichen Posten machen jedoch die Portokosten aus, was mich schlussendlich zu meiner Frage bringt: Ist es rechtlich erlaubt, dass wir das Porto für Sendungen, die im Dezember bestellt, jedoch erst im Laufe des nächsten Jahres verschickt werden, bereits im Dezember erwerben? Oder ist diese Lagerung für Porto (steuerrechtlich) nicht zulässig, da Porto grundsätzlich einen Geldersatz darstellt?

Ich hoffe auf Euer Wissen!

Beste Grüße,
Markus Lange

Lieber Herr Lange,
da kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen, da dies rein steuerrechtliche Fragen sind und ich seit 7 Jahren nicht mehr in Deutschland selbständig bin und wohne.
Mit freundlichen Güssen
R. Seith

Sorry Markus Lange,

Aber das ist nicht mein Expertengebiet. Kann ich nix zu sagen.

Peter

Dazu kann ich keine Auskunft geben!
MG!
WSp