GBR und ihre Besteuerung

Hallo,

die GbR muss ja eine EÜ-Rechnung erstellen und eine eigene Steuererklärung abgeben.
Der Gewinn ist ja hier nun bereits versteuert.

Gehen wir von einem Jahres-Gewinn von 26.000euro aus, beide Gesellschafter entnehmen sich je 10.000euro.

müssen diese dann noch bei der privaten EkSt der Gesel. angegeben werden? Oder wird dann die bereits berechnete Steuer abgezogen?
Sonst wäre es ja eine doppelte Besteuerung.

Vielen Dank für eure Antworten :smile:

Hallo Sematec

die GbR muss ja eine EÜ-Rechnung erstellen und eine eigene
Steuererklärung abgeben.

Das ist richtig.

Der Gewinn ist ja hier nun bereits versteuert.

Das ist nicht richtig. Der Gewinn wird „gesondert u. einheitlich“ festgestellt. Die Gewinnanteile werden von Amts wegen dann den Finanzämtern der Gesellschafter mitgeteilt.
Die Gewinnanteile fließen also „automatisch“ in die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter.

Gehen wir von einem Jahres-Gewinn von 26.000euro aus, beide
Gesellschafter entnehmen sich je 10.000euro.
müssen diese dann noch bei der privaten EkSt der Gesel.
angegeben werden?

Gehen wir davon aus, dass beide Gesellschafter zu je 50% beteiligt sind, muss jeder der beiden 13.000 Euro versteuern in seiner privaten Erklärung.

Oder wird dann die bereits berechnete Steuer
abgezogen?
Sonst wäre es ja eine doppelte Besteuerung.

Da die GbR keine (Einkommen-)Steuer zahlt, wurde vorher keine Steuer berechnet. Es gibt keine Doppelbesteuerung.

Gruß
Sonja