Gehalts aus altem Jahr erst in neuem Jahr gezahlt

Hallo,

nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

Ein Mitarbeiter bekommt im alten Jahr aufgrund eines Fehlers in der Lohnbuchhaltung zuwenig Gehalt gezahlt. Die Fehler wird dann mit der Januarabrechnung ausgeglichen.

In welchem Jahr ist die nachträgliche Gehaltszahlung zu versteuern?

Umgekehrter Fall:

Ein Mitarbeiter bekommt eine zu hohe Abschlagszahlung im alten Jahr gezahlt, welche dann mit der Januarabrechnung ausgeglichen wird?

Wie sieht es steuerlich aus?

Es wäre nett, wenn jemand helfen könnte.

Grüße,
Sebastian

Hallo,

Hallo

nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

Ein Mitarbeiter bekommt im alten Jahr aufgrund eines Fehlers
in der Lohnbuchhaltung zuwenig Gehalt gezahlt. Die Fehler wird
dann mit der Januarabrechnung ausgeglichen.

In welchem Jahr ist die nachträgliche Gehaltszahlung zu
versteuern?

Handelt es sich um laufende Bezüge oder Sonstige Bezüge? Laufende Bezüge werden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit erfasst, sonstige Bezüge im Jahr des Zuflusses.

Umgekehrter Fall:

Ein Mitarbeiter bekommt eine zu hohe Abschlagszahlung im alten
Jahr gezahlt, welche dann mit der Januarabrechnung
ausgeglichen wird?

Gleicher Fall.

Wie sieht es steuerlich aus?

Laufende Bezüge sind z. B. das monatliche Bruttogehalt, sonstige Bezüge sind z. B. Weihnachtsgeld.

Es wäre nett, wenn jemand helfen könnte.

Grüße,
Sebastian

Grüße