Gehaltsänderung durch Heirat

Hallo zusammen,
folgende Frage:
Ist es richtig,das sich bei der Heirat einer arbeitenden Person (Gehalt zwischen 1200Euro/1700Euro) mit einer nicht arbeitenden Person (Rentner) das Nettogehalt des Arbeitenden durch die Veränderung der Steuerklasse erhöhen kann?
Wir diskutieren das hier gerade und werden uns nicht einig.
Jemand meint die Änderung der Steuerklasse in dieser Konstellation beträgt ca 200-300 Euro.
Jemand anderes ist der Meinung das sich das Nettogehalt nicht ändert,da die Änderung der Steuerklasse zwar auf der einen Seite ein Plus bringt,was aber auf der anderen Seite wieder abgezogen wird.
Und eine weitere Meinung ist,das sich eine solche Heirat erst ab einem Jahreseinkommen von 50.000Euro+ postitiv bemerkbar macht.
Wie seht Ihr das?

Servus,

die Änderung der Lohnsteuerklasse bewirkt in diesem Fall für sich alleine nichts: Wenn sie sich zusammen veranlagen lassen wollen, was sicherlich sinnvoll ist, sind die beiden ohnehin wegen der Rente zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet. Bei der Veranlagung zur ESt wird einbehaltene Lohnsteuer wie eine Vorauszahlung auf ESt berücksichtigt, es ist also ganz egal, wie hoch oder niedrig der Lohnsteuerabzug war.

Wie sich der Splittingtarif auswirkt, kann man sagen, wenn man die Höhe der (Alters?)Rente, das Alter des Rentners und das Renteneintrittsalter kennt. Eine überschlägige Rechnung ist sehr viel leichter, wenn man nicht von der Nettoauszahlung (die vermutlich in der Fragestellung angegeben ist) ausgeht, sondern vom Gehalt.

Das Ehegattensplitting wirkt sich bei sehr niedrigen Einkünften nicht aus, nämlich wenn bisher das zu versteuernde Einkommen jedes der beiden Ehegatten so niedrig war, dass ohnehin keine ESt bezahlt wurde. Sonst aber schon - falls nicht der steuerpflichtige Anteil der Rente des einen Ehegatten gleich hoch ist wie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des anderen Ehegatten.

Beispiel für ein niedriges zu versteuerndes Einkommen:

Gatte A - zu versteuerndes Einkommen 15.000 €
Gatte B - zu versteuerndes Einkommen 0 €

A zahlt bei Einzelveranlagung 1.462,23 € ESt + Solidaritätszuschlag.
A und B zahlen bei Zusammenveranlagung 0 € ESt + Solidaritätszuschlag.

Moral: Kraft durch Freude fährt nach Helgoland - jeder Volksgenosse einmal an die See!

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

wenn nach der Heirat der arbeitende Teil die Steuerklasse 3 wählt und der Rentner die 5 , wird das in den meisten Fällen so eintreten.

Wenn beide die 4 wählen, passiert erstmal nichts.

Die endgültige Steuer wird erst mit dem Einkommenseuerbescheid festgesetzt.

Bei 3/5 besteht ein gewisses Risiko, dass nach dem Einkommensteuerbescheid etwas nachgezahlt werden muss. Wer sein Geld nicht zsammenhalten kann, sollte also lieber bei 4/4 bleiben.

Viel Glück

Barmer