Folgender Fall angenommen :
AN arbeitet als Objektleiter per einer Gebäudereinigung, hat täglich diverse Objekte im Umkreis von 30 km zu kontrollieren. Die Objekte können immer wieder wechseln, so dass man da keinen Schnitt o.ä. berechnen kann.
AG stellt ihm einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.
AN führt kein Fahrtenbuch, 1% Regel wird angewandt.
Welche Entfernung für den Weg zur Arbeitsstätte wäre jetzt anzusetzen?
Wenn der AG einfach 2 km ansetzt, ist das Rechtens? Wie müßte das belegt werden?
Viele Grüße
Holygrail