Geldwerter Vorteil PKW

Folgender Fall angenommen :

AN arbeitet als Objektleiter per einer Gebäudereinigung, hat täglich diverse Objekte im Umkreis von 30 km zu kontrollieren. Die Objekte können immer wieder wechseln, so dass man da keinen Schnitt o.ä. berechnen kann.

AG stellt ihm einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.

AN führt kein Fahrtenbuch, 1% Regel wird angewandt.

Welche Entfernung für den Weg zur Arbeitsstätte wäre jetzt anzusetzen?

Wenn der AG einfach 2 km ansetzt, ist das Rechtens? Wie müßte das belegt werden?

Viele Grüße

Holygrail

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen

Hab ich schon gelesen und war mir auch alles klar.

Frage ist aber: wenn es keinen festen Arbeitsort gibt, sondern man von zu Hause losfährt, 20 Stellen abfährt, 200 km dabei zurücklegt und abends wieder zu Hause ist, welche Entfernung muss dann als Weg zur Arbeit angerechnet werden?

Gruss

Holygrail

Wenn es keine feste Arbeitsstätte gibt, dann gibt es auch keine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Aber… Und hier nun die Gegenfrage: Muss der Obkejtleiter denn ab und zu im Monat zu einer fiktiven Zentrale und Bericht erstatten?

Viele Grüße
e

Muss der Obkejtleiter denn ab und zu
im Monat zu einer fiktiven Zentrale und Bericht erstatten?

Gute Frage.

In diesem Fall geht es um die Berechnung für eine Lohnpfändung. Schuldner hat Firmenwagen, Firma rechnet 253,00 € geldwerter Vorteil nach 1% Regel ab plus 15,18 €/Monat für Fahrten.
Auf der anderen Seite ist bekannt, dass der Schuldner ca. 50.000 - 60.000 km pro Jahr mit dem Wagen unterwegs ist.

Verdacht ist, dass der Schuldner den Betrag drücken will, um möglichst wenig gepfändet zu bekommen, er liegt nur durch den Firmenwagen über dem Pfändungsfreibetrag.