Gemeinsam oder getrennt Veranlagen für Riester

Hallo zusammen,

eine Frage zu unserer Steuererklärung 2011. Wir haben jetzt so weit alle Daten in die „Steuer-Spar-Erklärung“ (www.steuertipps.de) eingetragen und bei der Prüfung der Erklärung wirft uns das „Optimierungstool“ folgendes aus:

Anfang

Ihre Steuerlast wird sich wie folgt verringern und/oder Ihre Riesterzulage erhöhen:
Erstattung vor Optimierung: 3.007,03 Euro
Riesterzulage vor Optimierung: 0,00
Summe Erstattung vor Optimierung: 3.007,03

Erstattung nach Optimierung: 2.883,50
Riesterzulage nach Optimierung: 454,00
Summe Erstattung nach Optimierung: 3.337,50

Differenz zu Ihrem Vorteil: 330,47

Aktuelle Veranlagungsart: Zusammenveranlagung
Optimale Veranlagungsart: Getrennte Veranlagung

##Ende

Voraussetzung dafür waren:
1 Kind, geboren 09/2011
Ehemann und Ehefrau haben je einen Riester-Vertrag
Riester-Einzahlung 2011 Ehemann: 1.952,20 Euro
Riester-Einzahlung 2011 Ehefrau: 1.101,20 Euro
RV-pflichtiges Einkommen 2010 Ehemann: 52.036,50 Euro
RV-pflichtiges Einkommen 2010 Ehefrau: 31.737,94 Euro

Nun hätte ich erwartet, dass folgendes rauskommt:
Zulage Ehemann: 154 Euro
Zulage Ehefrau: 454 Euro
ggf. könnte noch rauskommen, dass der Steuervorteil größer ist als die Zulagen.

Aber was ich gar nicht verstehe: Warum sollen wir plötzlich eine getrennte Veranlagung machen? Welche sonstigen Auswirkungen kann das noch haben? Was hat das für Auswirkungen auf die spätere Hähe der Rentenauszahlungen? Ich kann leider auch nicht sehen, auf welchen der Verträge die Zulagen gezahlt werden und wer sie nicht bekommt.

Leider kann mir die Versicherung bei telefonischer Rückfrage hier (Zitat) „keine Steuerberatung“ anbieten. Ich dachte immer, dass das der Hauptgrund für die ist, diese Versicherungen zu verkaufen und dass die mir dann auch sagen können, wie ich damit am meisten rausholen kann. Hab ich mich wohl getäuscht.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen?

Danke!

Hallo,

Grundsätzlich ist das mit der gemeinsamen oder getrennten Veranlagung eine Frage, die nur der Steuerberater abschliessend beantworten kann. Die Folgen sind weitreichend, betreffen aber nicht die Rentehöhe, weder die gesetzliche, noch Riester. Dass die Versicherung hier keine Auskunft geben darf, ist gesetzlich so geregelt.

Wie dieses Optimierungstool arbeitet, weiss ich natürlich auch nicht, denke aber, dass es hier falsch liegt. Unabhängig von der Veranlagung steht jedem die entsprechende Zulage zu. Da Ihr beide rentenversicherungspflichtig beschäftigt seit, ist jeder unmittelbar förderberechtigt. Daher stehen jedem seine Zulage (154 €) zu und die des Kindes standardgemäß der Ehefrau.

Die Frage mit der getrennten Veranlagung bringt für Riester (und generell die Steuer) also höchstens was in Punkto zusätzliche Steuerrückerstattung. Und natürlich bei allen anderen Dingen, bei denen es um steuerliche Absetzbarkeit geht. So auch bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die jährlich bis 2025 ansteigt.

Als Maximalbeitrag beim Ehemann reicht übrigens mit 1.946 € aus, da maximal 2.100 € in Riester gefördert sind, abzüglich Zulage.

Bei gemeinsamer Veranlagung könnte man sich übrigens mal ausrechnen, ob es nicht lohnt, dass die Frau auch den Maximalbeitrag (hier 1.646 € jährlich) einzahlt, um einen zusätzlichen Steuervorteil zu erhalten. Allerdings ist der immer abzüglich der Zulagen zu rechnen. Macht das Finanzamt ja auch so…

Riester betreffend sollte man sich allerdings auch genau überlegen, welche Versicherung oder welche Fondsgesellschaft man als Partner auswählt. Das hat weniger mit der Steuer zu tun, als damit, was am Ende dabei heraus kommt und wie bspw. im Todesfall (vor oder/und nach Rentenbeginn) mit dem Guthaben, respektive der Rentenzahlung verfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Riegel

Hallo Volker,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich Dich richtig verstehe, bekommen wir so oder so die Zulage für beide Verträge. Das heißt also, dass ich die gemeinsame Veranlagung wähle, um eine höhere Steuererstattung zu bekommen?

Vielen lieben Dank!
Martin

Hallo,

steuerlich darf ich natürlich nicht beraten, aber getrennt- und zusammenveranlagung nur von Riester abhängig zu machen, finde ich etwass kurzsichtig.

Auf jeden Fall: jeder bekommt seine Zulagen individuell nach dem üblichen Rechenschema unabhängig von der Veranlagung.

hoffe geholfen zu haben, Maik Feldmann, Versicherungsmakler

Hallo ms111175,

die Aussage „keine Steuerberatung“ ist seitens der Versicherung ausnahmsweise korrekt, denn die ist denen, so wie mir nicht erlaubt. Die Steuerberaterkammer reagiert da sehr schnell, wenn zuwider gehandelt wird.

Wie gesagt, auch ich darf weder an dieser Stelle noch in meinem täglichen Berateralltag Steuerberatung leisten. Um auf der sicheren Seite zu sein, arbeiten meine Kollegen und ich daher in einem Verbund mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern.

Damit Sie nicht gleich den Weg zum Steuerberater (mit entsprechenden Kosten) gehen müssen, empfehle ich Ihnen diese Frage in diesem Forum unter der Rubrik „Steuern“ zu stellen. Dort werden Sie in der Regel auf Steuerberater treffen, die Ihnen dazu etwas sagen dürfen. Ob sie es tun, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht helfen kann (darf), aber in so einem Forum werde ich gewiss nicht den Fehler begehen und gegen das Gesetz verstoßen.

Alles Gute
S. Heddinga

Hallo.

Auch ich muss im selben Dialog antworten.

Ihre Fragen richten auf eine Steuerberatung ab. Stellen Sie die Frage doch hier bei w-w-w einfach einem Steuerberater.

Hallo zusammen,

eine Frage zu unserer Steuererklärung 2011. Wir haben jetzt so
weit alle Daten in die „Steuer-Spar-Erklärung“
(www.steuertipps.de) eingetragen und bei der Prüfung der
Erklärung wirft uns das „Optimierungstool“ folgendes aus:

Anfang

Ihre Steuerlast wird sich wie folgt verringern und/oder Ihre
Riesterzulage erhöhen:
Erstattung vor Optimierung: 3.007,03 Euro
Riesterzulage vor Optimierung: 0,00
Summe Erstattung vor Optimierung: 3.007,03

Erstattung nach Optimierung: 2.883,50
Riesterzulage nach Optimierung: 454,00
Summe Erstattung nach Optimierung: 3.337,50

Differenz zu Ihrem Vorteil: 330,47

Aktuelle Veranlagungsart: Zusammenveranlagung
Optimale Veranlagungsart: Getrennte Veranlagung

##Ende

Voraussetzung dafür waren:
1 Kind, geboren 09/2011
Ehemann und Ehefrau haben je einen Riester-Vertrag
Riester-Einzahlung 2011 Ehemann: 1.952,20 Euro
Riester-Einzahlung 2011 Ehefrau: 1.101,20 Euro
RV-pflichtiges Einkommen 2010 Ehemann: 52.036,50 Euro
RV-pflichtiges Einkommen 2010 Ehefrau: 31.737,94 Euro

Nun hätte ich erwartet, dass folgendes rauskommt:
Zulage Ehemann: 154 Euro
Zulage Ehefrau: 454 Euro
ggf. könnte noch rauskommen, dass der Steuervorteil größer ist
als die Zulagen.

Aber was ich gar nicht verstehe: Warum sollen wir plötzlich
eine getrennte Veranlagung machen? Welche sonstigen
Auswirkungen kann das noch haben? Was hat das für Auswirkungen
auf die spätere Hähe der Rentenauszahlungen? Ich kann leider
auch nicht sehen, auf welchen der Verträge die Zulagen gezahlt
werden und wer sie nicht bekommt.

Leider kann mir die Versicherung bei telefonischer Rückfrage
hier (Zitat) „keine Steuerberatung“ anbieten. Ich dachte
immer, dass das der Hauptgrund für die ist, diese
Versicherungen zu verkaufen und dass die mir dann auch sagen
können, wie ich damit am meisten rausholen kann. Hab ich mich
wohl getäuscht.

Neee … nur die Kleinigkeit übersehen, das der produktgetriebene Verkäufer der Vers./Bank/Sparkasse eben „Verkäufer“ ist. Ihr Fragen sind folgerichtig und vernünftig und gehen deutlich über den Basis-Anspruch dieser Plattorm hinaus. Die Antworten hat entweder Ihr Steuerprogramm oder Ihr Steuerberater. Das eine hat schon ein wenig Geld gekostet, das andere wird noch Geld kosten.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen?

Geholfen hätte Ihnen ein Versicherungsberater oder auch ein allumfassend beratender, unabhängiger Makler. Erlauben Sie mir die Gegenfrage: Warum sollte heute, wo früher ein Anderer mit lausiger Leistung Geld verdient hat, jemand kostenfrei qualifizierte on-line Beratung abgeben, die gut und gerne 100-150 Euro kosten kann ?? Gute Frage

Danke!