Gemeinsame Steuer-Veranlagung nach Heirat?

Guten Tag,

wir haben vor demnächst(mai 2010) zu heiraten und nun stellt sich die frage der steuerklassen und …
sie hat ca. 800 Eur brutto (teilzeit), ich 2150. also 3/5 sind dann ideal oder? sie bekommt noch bis dezember elterngeld und geht dann noch ein halbes jahr arbeiten. danach fängt sie ein schulische ausbildung an, bekommt also bafög. soweit ich weiß, wird dieses dann als unversteuertes einkommen angerechnet?
müssen wir denn dann als ehepaar unsere steuererklärung zusammen machen?? sie hat bis jetzt aufgrund ihres einkommens noch nie eine abgegeben.
vielen dank schon mal im voraus für die antworten!

Hallo Maennel,

in dieser Konstellation wäre die Variante 3/5 grundsätzlich günstiger! Bafög-Leistungen fallen unter den Progressionsvorbehalt, sind aber in der Steuererklärung „Anlage N“ unter „Andere Lohn/Entgeltersatzleistungen“ anzugeben. Elterngeld vom Versorgungsamt sowie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse ebenfalls!
Im Jahr der Eheschließung könnt ihr entweder eine Steuererklärung abgeben (sog. Zusammenveranlagung) oder jeweils einzeln abgeben (sog. getrennte Veranlagung). Beide Ehepartner sind verpflichtet, wahrheitsgemäß ihre Einkünfte anzugeben. In den meisten Fällen ist die Zusammenveranlagung für die Steuerpflichtigen günstiger. Sofern keine weiteren Einkünfte bestehen wie z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte oder auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit / Gewerbebetrieb.

Schau mal, ob deiner Lebensgefährtin Lohnsteuer und/oder Solidaritätszuschlag einbehalten wurden (siehe Lohnsteuerbescheinigung). Falls ja, dann musst du prüfen, ob es vielleicht doch sinnvoll wäre für sie eine abzugeben unter Berücksichtigung eventueller Werbungskosten. Vielleicht ergeben sich Steuererstattungen? Ihr könnt rückwirkend Steuererklärungen für die letzten 4 Jahre abgeben. Bis zum 31.12.2009 für die Jahre 2005 bis 2008.

Hoffentlich konnte ich dir etwas weiterhelfen?

Hallo unutabilsem8,

vielen Dank für die schnelle und gute antwort!
Meine Lebensgefährtin zahlt aufgrund ihres geringen verdienstes keine lohnsteuer und auch keinen soli-beitrag, hat deshalb also auch bis jetzt noch nie eine steuererklärung abgegeben.
angenommen wir wechseln die steuerklassen zu 3 und 5. dann bezahle ich anstatt knapp 280euro lohnsteuer nur noch knapp 60euro.
ich habe halt angst, dass wir bei einer zusammenveranlagung aufgrund der geringen lohnsteuerzahlungen und der bafög-leistungen zum jahresausgleich eine saftige rückzahlung bekommen.
oder können wir auch alles beim alten lassen, ich mach meine alleine und sie gibt keine ab?? weiter einkünfte aus vermietung, verpachtung … haben beide nicht.

Dann braucht ihr für Sie keine Steuererklärung abzugeben. Aber solltet ihr beide heiraten, empfehle ich euch dann in dem Fall die 3/5 zu wählen. Grund:
Mit der Steuerklasse 5 würde deine Frau ca. 100 € netto weniger verdienen, vorausgesetzt Sie fällt nicht unter die Gleitzone, sprich Bruttogehalt bis 799,99 €. Gleitzonenregelung kann vom vorbezeichneten Betrag gering abweichen, da in der Regel weniger von ihr einbehalten wird als würde sie ab 800 € verdienen. Diese 100 € netto im Monat, die deine Frau weniger verdienen würde, ist bei der Steuerklasse 5 die Lohnsteuer und ein geringer Betrag an Solidaritätszuschlag. Derzeit müsste sie mit Klasse 1 etwa 630-640 € netto verdienen. Mit Klasse 5 würde sie ca. 530 € verdienen. Du aber würdest nach deiner Berechnung 220 € mehr mit Klasse 3 verdienen, somit hättet ihr im Monat ca. 100 € mehr in der Haushaltskasse im Gegensatz zur Steuerklassenwahl 4/4, denn die 4/4 ändern nahezu nichts an eurem jetzigen Nettoverdienst mit Klassen 1 und 1.

Wenn ihr die getrennte Veranlagung wählt, dann müsst ihr beide jeweils Eine abgeben. Da kommt ihr leider nicht daran vorbei. Denke jedoch, dass die Zusammenveranlagung für euch günstiger sein wird! Die Pauschbeträge verdoppeln sich nahezu.

Meine Empfehlung an euch, wenn es soweit ist:

Zusammenveranlagung. Da deine zukünftige Frau studieren wird, werden wahrscheinlich die Großeltern auf euer Kind aufpassen?! Denn du musst ja arbeiten. Sie wird studieren, also könnt ihr in der Anlage Kind „Kinderbetreuungskosten“ geltend machen, wenn zum Beispiel das Kind in der Kita oder Tagesmutter ist und ihr dafür bezahlt. Kinderfreibetrag sowie Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag ebenfalls.

Des Weiteren wird deine Frau ja mit Sicherheit auch Kosten / Werbungskosten für das Studium haben? Fachliteraur, Bücher, Zeitschriften für bestimmte Themenbereiche / Fächer, Fahrtkosten Hin und Zurück zur Uni oder Fachhochschule, Lerngemeinschaften (Fahrten zur Lerngemeinschaft hin und zurück) Verpflegungsmehraufwendungen (6€ pro Tag bei einer Abwesenheit von minmdestens 8 Std. Fahrzeiten hin und zurück mitberücksichtigt), Arbeitsmittel (wie z.B. Schreibwaren, Ordner, Stifte etc.) Muss sie sich erst um einen Studiumsplatz bewerben, dann pro Bewerbung pauschal 5 € (Kosten für Bewerbungsmappe, Porto, Briefumschlag in den 5 € pro Bewerbung inbegriffen).
Falls sie eventuell ein Praktikum machen muss, dann auch die Fahrtkosten separat. Fachschulungen / Seminarbesuche / Messebesuche (fachspezifisch), dass sind alles Kosten die man als Werbungskosten ansetzen kann.

Da würde ich mir also keine Sorgen machen über eine hohe Nachzahlung!

Hoffentlich konnte es dir verständlich erklären?

Viel Glück!

vielen vielen dank, dass du dir die zeit genommen hast und natürlich für die super antwort!!!
hilft wirklich weiter und ist leicht verständlich!
also nochmal danke! :smile: