Gesamtbrutto / Steuerbrutto

Auf meiner Lohnabrechnung sind aufgeführt: Steuerbrutto / Vers.Brutto / Gesamtbrutto

Auf der Lohnsteuerkarte ist jetzt offensichtlich das Steuerbrutto eingetragen (sicher bin ich mir aber nicht), das was als Gesamtbrutto auf der Lohnabrechnung steht ist aber um gut 1000 DM darüber.

Was ist im Gesamtbrutto drin, was dann für die Steuer irrelevant ist?

Muß bei dem Eintrag auf der Lohnsteuerkarte die Sozialversicherung mit im Brutto erfasst sein oder zählt die nochmal extra (SV-AN)?

Welches Brutto ist für das Anrecht auf Kindergeld relevant?

So viele Fragen und ich hoffe es nimmt sich trotzdem jemand kurz Zeit…vielen Dank in jedem Fall!

In der Lohnabrechnung unterscheidet man zwischen Steuerbrutto (die steuerpfl. Bezüge), SV-Brutto (die sv-pflichtigen Bezüge) und dem Gesamtbrutto (alles).

Es gibt beim „normalen“ AN kaum Unterschiede zwischen dem Steuer- und dem SV-Brutto. Ein Beispiel: der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze ist in der SV
frei, aber trotzdem steuerpflichtig.

Die meisten steuerfreien Bezüge sind auch sv-frei, gehören aber dennoch in das Gesamtbrutto. Beispiel: Zuschläge für Nachtarbeit; Reisekostenerstattungen; Jobticket; Kindergartenbeiträge…

Das Steuerbrutto wird dann auf der LSt-K eingetragen, es ist maßgebend für die ESt-Erklärung und damit für viele Einkommensgrenzen, die sich am Gesamtbetrag der Einkünfte orientieren. Beispiel: Kindergeld für Kinder über 18 Jahre

Das SV-Brutto wird dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet und dient der späteren Rentenberechnung.
Daneben ist es die Grundlage für die Berechnung des ALG.

Vom Gesamtbrutto werden dann die Abzüge des AN (Lst, Soli, SV-AN) abgezogen und der Nettolohn ermittelt. Dieser wird dann, vermindert um Nettoabzüge; erhöht um Nettobezüge dem AN ausgezahlt.

MfG
Undine
*dieleiderausjur.GründenkeineindividuellenFragenbeantwortet,abergerneallgemeineKurseimSteuerrechtgibt*