Gesamtbrutto, Steuerbrutto, sozialvers. Brutto

Hallo,

wer kann mir den Unterschied zwischen dem Gesamtbrutto, Steuerbrutto und sozialversicherungspflichtigen Brutto erklären bzw. was in welches Brutto eingerechnet wird???

Vielen Dank!!!

Gesamtbrutto: Enthält alles
Steuerbrutto: Alles, was steuerpflichtig ist
SV-Bruttto: Alles, was sv-pflichtig ist

Hallo Clematis,

vielen Dank für deine Antwort. Gibt es ein Beispiel, was im steuerpflichtigen Brutto enthalten sein kann aber nicht im sozialversicherungspflichtigen Brutto und umgekehrt, damit ich mir das besser vorstellen kann?

Danke!!!

Stichwort: Phantomlohn
Hi !

Eines der Zauberwörter zu dem Thema „Was gehört zum SV-Brutto aber nicht zum Steuer-Brutto“ lautet Phantomlohn. Suchmaschinen liefern wahrscheinlich bessere Erklärungen als die folgende, dennoch ein Beispiel:

In einer Branche existiert ein Tarifvertrag über die Höhe des zu zahlenden Entgelts, sagen wir mal € 10,00 pro Stunde. In einem Betrieb, der unter den Tarifvertrag fällt, werden nur € 8,00 pro Stunde bezahlt.

Der Steuer (Einkommen, Lohn) unterliegen nur die dem Mitarbeiter tatsächlich zugeflossenen Zahlungen. Im Beispiel also € 8,00.
Der SV unterliegen die Einnahmen, die dem Mitarbeiter zustehen. Dies wären im Beispiel € 10,00.

Solche Differenzen kann es auch geben, wenn weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Kenntnis von anderen tarfivertraglichen Leistungen haben (Urlaubsgeld, Hochzeitprämie, 13. Monatsgehalt, Trennungsgeld, …) und daher Leistungen, die dem Arbeitnehmer zustehen, nicht ausgezahlt werden.

BARUL76

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Stichwort: Gleitzone
Hallo Mia,

vielen Dank für deine Antwort. Gibt es ein Beispiel, was im
steuerpflichtigen Brutto enthalten sein kann aber nicht im
sozialversicherungspflichtigen Brutto und umgekehrt, damit ich
mir das besser vorstellen kann?

die Gleitzonenregelung gilt bei Bruttolöhnen zwischen € 400,01 und 800,00.
Dabei hat der Arbeitnehmer einen reduzierten Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, sodaß das SV-Brutto geringer ist als das Steuer-Brutto.

http://www.gehalt.de/Gleitzone/index.htm

Gruß Gudrun

vielen Dank für deine Antwort. Gibt es ein Beispiel, was im
steuerpflichtigen Brutto enthalten sein kann aber nicht im
sozialversicherungspflichtigen Brutto und umgekehrt, damit ich
mir das besser vorstellen kann?

Es gibt einige Möglichkeiten, warum Steuer- und SV-Brutto auseinanderfallen können:

  • Kurzarbeitergeld (SV-Brutto höher)
  • März-Klausel (SV-Brutto Vorjahr höher und aktuelles Jahr niedriger)
  • Inanspruchnahme des steuerfreien Betrags von 1.800,00 Euro bei § 3 Nr. 63 EStG (SV-Brutto höher)
  • Spezialfall Zusatzversorgungskasse öffentlicher Dienst (SV-Brutto höher)
  • Geringfügige Beschäftigung mit Pauschalversteuerung (kein Steuer-Brutto, nur SV-Brutto)

Wahrscheinlich gibt es noch ein paar Fälle mehr.