Geschäftsführervertrag

hallo liebe forumsbesucher,

nehmen wir einmal an, eine firma in rechtsform einer gmbh sucht einen geschäftsführer, welcher aber nicht ganzjährig für die firma tätig sein soll sondern nur saisonal, je nach auftragslage. der GF übt diese tätigkeit auch „nur“ im nebenerwerb aus. er geht sonst noch weiteren beschäftigungen nach. wenn nun also mit diesem GF ein vertrag gemacht wird, kann dieser bezüglich der punkte entgelt, urlaub, entgeltfortzahlung völlig offen gestaltet werden. z.b. mit vereinabrungen die so lauten könnten:
1.Der Geschäftsführer erhält als Vergütung für seine Tätigkeit zunächst kein festes Monatsgehalt.
2.Der Geschäftsführer wird nach Aufwand bezahlt. Dies kann im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) oder einer kurzfristigen Beschäftigung erfolgen. Als Stundenlohn wird b.a.w € 9,-- festgesetzt.
3.Die Regelung des Urlaubsanspruchs ist nicht Bestandteil dieses Vertrags. Sollte sich das Beschäftigungsverhältnis nach Art und Umfang dauerhaft und grundlegend ändern, wird eine gesonderte Regelung vereinbart.

hoffe die frage den anforderungen des forum`s entsprechend gestellt zu haben und würde mich über rege beteiligung freuen.
wo kann ich das ganze nachlesen. im HGB wohl eher nicht, oder?!

gruß vom wissbegierigen alex

Auch hallo.

hallo liebe forumsbesucher,

nehmen wir einmal an, eine firma in rechtsform einer gmbh
sucht einen geschäftsführer, welcher aber nicht ganzjährig für
die firma tätig sein soll sondern nur saisonal, je nach
auftragslage. der GF übt diese tätigkeit auch „nur“ im
nebenerwerb aus. er geht sonst noch weiteren beschäftigungen
nach. wenn nun also mit diesem GF ein vertrag gemacht wird,
kann dieser bezüglich der punkte entgelt, urlaub,
entgeltfortzahlung völlig offen gestaltet werden. z.b. mit
vereinabrungen die so lauten könnten:

Irgendwie ist kein Bezug zu ‚Steuern‘ erkennbar, aber dafür umso mehr zu ‚Arbeitsrecht‘. Was Verträge dieser Sorte angeht kann das hier evtl. helfen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/service/chec…
& http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/service/chec…

HTH
mfg M.L.

1.Der Geschäftsführer erhält als Vergütung für seine Tätigkeit
zunächst kein festes Monatsgehalt.

Hallo,

sowas sollte vermieden werden, wenn man kein Ärger mit dem FA haben will. Die GmbH-Gesellschafter sollten sich vor Abschluss mal mit einem RA & StB besprechen. Also bevor das Kind in den Brunnen fällt!!!

Mfg vom

showbee