hallo liebe forumsbesucher,
nehmen wir einmal an, eine firma in rechtsform einer gmbh sucht einen geschäftsführer, welcher aber nicht ganzjährig für die firma tätig sein soll sondern nur saisonal, je nach auftragslage. der GF übt diese tätigkeit auch „nur“ im nebenerwerb aus. er geht sonst noch weiteren beschäftigungen nach. wenn nun also mit diesem GF ein vertrag gemacht wird, kann dieser bezüglich der punkte entgelt, urlaub, entgeltfortzahlung völlig offen gestaltet werden. z.b. mit vereinabrungen die so lauten könnten:
1.Der Geschäftsführer erhält als Vergütung für seine Tätigkeit zunächst kein festes Monatsgehalt.
2.Der Geschäftsführer wird nach Aufwand bezahlt. Dies kann im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) oder einer kurzfristigen Beschäftigung erfolgen. Als Stundenlohn wird b.a.w € 9,-- festgesetzt.
3.Die Regelung des Urlaubsanspruchs ist nicht Bestandteil dieses Vertrags. Sollte sich das Beschäftigungsverhältnis nach Art und Umfang dauerhaft und grundlegend ändern, wird eine gesonderte Regelung vereinbart.
hoffe die frage den anforderungen des forum`s entsprechend gestellt zu haben und würde mich über rege beteiligung freuen.
wo kann ich das ganze nachlesen. im HGB wohl eher nicht, oder?!
gruß vom wissbegierigen alex