Getrennte Veranlagung angeblich nicht mögl. warum?

Bei mir/uns wäre getrennte Veranlagung besser (sonst komme ich wegen Wohnsitz im Ausland in die beschränkte Steuerpflicht), gerade schreibt das deustche Finanzamt, das dürfe ich nicht ankreuzen („diese Möglichkeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen“) da wir laut Paragraph… die Voraussetzung für die Zusammenveranlgaung erfüllen. Wozu ist dann die Möglichkeit zum Ankreuzen da??? Kann ich dann Besondere V. im Jahr der Eheschließung (war letztes Jahr) auch nicht ankreuzen?? Denn ich befürchte, dass ich Telefon morgen die gleiche Antwort wie immer bekomme: Fragen Sie einen Steuerberater. Das geld und Zeit nach Freilassing zu fahren hab ich aber verd. nochmal nciht.

Hallo Quakpieps,

ein Gruß und eine Einführung zu Anfrage wäre angebracht gewesen. Besonders wenn man um Rat bittet, sind Benimmregeln immer von Vorteil.

Zur Anfrage selber: ich bin kein Steuerberater.

Beste Grüße,

Sausewind

Der Sachverhalt erscheint mir etwas nebulös. Einerseits schrieben Sie von Ihrer beschränkten Steuerpflicht, andererseits sagt das Finanzamt, dass Sie die Veraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen. Beides schließt sich gegenseitig aus.

Um ihre Frage beantworten zu können brauche ich also mehr Informationen:

Haben Sie einen odere mehrere Wohnsitze? In welchen Ländern?
Wie lange pro Jahr halten Sie sich in Deutschland auf und wie lange in dem anderen Land?

Hallo, dass ist mir etwas vollkommen Neues. Eigentlich sagt der Gesetzestext das jeder Anspruch auf getrennte Veranlagung hat der eben diesen auch für Zusammenveranlagung erfüllt. Dass heißt, dass es überhaupt keinen Sinn ergibt, dass man euch die getrennte Steuererklärung versagt. Und das hat auch nichts mit der Zeit zu tun…ihr könntet dass auch noch in der Einspruchsfrist nachreichen. Das einzige, was mir einfällt- wo die Veranlagung nicht berücksichtigt wird, ist wenn einer der Gatten überhaupt kein Einkommen hat…aber das steht ja sicherlich ausser Frage bei euch. vielleicht ließt du hier noch mal nach…tut mir leid, dass ich dir da nicht besser helfen konnte!

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10…