Im November 09 habe ich eine nebentätigkeit eröffnet, eigentlich bin ich ja Student. Nun wollte ich wissen ob ich in meiner Steuerklährung bzw. der EinnahmenAusgaben berechnung die Kosten für´s Studium miteintragen darf und falls ja ob dann auch die Posten vor dem November 09 in jenem Jahr als Betriebsausgaben gelten gemacht werden können?
Darf ich den überhaupt als Student mit einer nebentätigkeit.
Solche dinge wie Arbeitszimmer, Studiengebühren, Fahrten zur Uni und oder zum Kunden, Bücher etc. als Betriebsausgaben gelten machen?