Gewerbe nur 2 Monate. Was ist mit den Ausgaben vorher in diesem Jahr?

Im November 09 habe ich eine nebentätigkeit eröffnet, eigentlich bin ich ja Student. Nun wollte ich wissen ob ich in meiner Steuerklährung bzw. der EinnahmenAusgaben berechnung die Kosten für´s Studium miteintragen darf und falls ja ob dann auch die Posten vor dem November 09 in jenem Jahr als Betriebsausgaben gelten gemacht werden können?

Darf ich den überhaupt als Student mit einer nebentätigkeit.

Solche dinge wie Arbeitszimmer, Studiengebühren, Fahrten zur Uni und oder zum Kunden, Bücher etc. als Betriebsausgaben gelten machen?

Hallo!
Kosten, die durch eine Nebentätigkeit entstehen, sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugefähig. Die Kosten müssen aber den Einnahmen aus der Tätigkeit zugeordnet werden können. Solange die Betriebsausgaben nach Art und Umfang angemessen sind (bei 2 Monaten ?) ist die Anerkennung i.d.R. problemlos. Bei Verlusten wird das FA jedoch hellhörig und prüft, ob Liebhaberei vorliegt. Eine Gewinnerzielungsabsicht sollte erkennbar sein.
Liegen deine Einkünfte überhaupt über dem Grundfreibetrag (2009 = 7834,00 €)? Wenn du keine Steuern gezahlt hast, kannst du auch keine Ausgaben ansetzen. (Achtung, wenn noch Kindergeldanspruch besteht, Einkommensgrenze beachten!)
Viel Erfolg!
Fr.

Hmm… Kosten müssen mit der Nebentätigkeit in Verbindung stehen!!

Also kann ich wohl keine Kosten aus dem Studium ansetzen?!! Schade, weil ich in der Summe relativ Knapp am Grundfreibetrag bin. Naja auf jedenfall vielen Dank Franz.

Servus,
wie bekannt sein müßte, ist eine Steuerberatung nur dem Steuerberater erlaubt.
Im allgemeinen kann man aber feststellen, dass Privat und Gewerbe immer getrennt zu betrachten sind. Diese können aber mit einer Steuererklärung eingereicht werden.
Unter www.steuerberaten.de findet man eine preiswerte Variante.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
MfG Hydropath

Hallo,
tut mir leid, aber zur gewerblichen Tätigkeit lassen sich nur die Ausgaben absetzen, die für die Erzielung dieser Einkünfte erfolgt sind.
Und noch eine nicht so gute Nachricht: Wenn die Tätigkeit nicht „auf Dauer Gewinn“ verspricht, kann das Finanzamt auch die Anerkennung jeglicher Kosten verweigern… - bei zwei Monaten würde ich persönlich also schon deshalb nicht zu viel ansetzen.
Tut mir leid, dass ich keine bessere Sicht anbieten kann.
Viel Erfolg!
Roger Klahold

Als Student haben Sie ja kein Einkommen, zahlen insoweit also auch keine Steuern. Damit können auch diesbezügl. Aufwendungen nicht in Ansatz kommen. Die aus der Nebentätigkeit erzielten Einkünfte (ich nehme hier eine selbständige Tätigkeit ohne Steuerkarte an) sind steuerpflichtig und die damit verbundenen Kosten absetzbar, also nur die tätigkeitsbezogenen, keine anderen. Bei den Jahreseinkünften sind Grenzen vorgesehen.

bitte wenden Sie sich mit solch spezifischen Fragen an einen Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein nach.
lg