Gewerbe und Steuererklärung

Hallo,

hab eine Frage zur Steuererklärung. Ich habe ein Gewerbe angemeldet. Und war damit ein Mal „tätig“ mit einem Ertrag von 150€. Das war das Einzige, was ich in dem Jahr mit diesem Gewerbe verdient habe.

Muss ich da eine Steuererklärung machen? Ich kenne mich leider nicht aus, weiss jemand weiter?

Danke!

Servus,

ob du das musst, kann ich dir nicht genau beantworten. Aber ich kann dich beruhigen: du musst einfach nur eine Einnahmenüberschussrechnung machen. Mit nur einem Posten ist das innerhalb von nicht einmal 10 Minuten erledigt.

hallo,

es tut mir leid, aber ich kann ihnen diesbzgl. keine antwort geben. sorry

Hallo,

vergiss es. Sag es war = 0.
Du bist unter der Grenze wo es zu versteuern ist.

Wenn du willst du kannst es melden, dann wird es sowieso als nicht steuerfähig definiert.

Sowenig interessiert nicht den Fiskus.

ABER: gib mal Gas. 150€ pro Jahr ist zuwenig; versuche mal davon zu leben, oder ändere dein Geschäftsmodell.

Gruss,

Pascal

Ja, auch wenn es nur 150 Euro waren, musst du das in einer Steuererklärung festhalten. Aber, keine Angst… davon wird das Finanzamt nichts haben wollen, WENN du als Kleinunternehmer gemeldet bist. ;o)

Hallo,

schon mit Anmeldung eines Gewerbes bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet! Und das bis zu 10 Jahren nach Abmeldung des Gewerbes.

Gruß

Sascha

Hallo,

da du ein Gewerbe angemeldet hast, solltest du auf jedenfall eine Steuererklärung machen. Ich würde aber zu einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein gehen.

Gute Grüße

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen auf diesem Gebiet. Ich würde beim Finanzamt nachfragen.

Hallo RomaD,
soviel ich weiß, muß man es schon angeben. Aber ich weiß leider nicht genau wo. Sorry…
Schönen Gruß
Andrea

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du auch das entsprechende Formular in der Steuererklärung dazu ausfüllen. Du hast ja zu Beginn sicherlich auch Post vom Finanzamt bekommen und einige Formulare ausfüllen müssen.

Hallo RomaD

Wenn du ein Gewerbe angemeldest hast, musst du das auch mit angeben. In der Steuerarklärung dann nur die 150€ unter „Selbstständige Arbeiten“ eintragen.

Levitron
www.kopisoft.de