Gewerbesteuer, ja oder nein?

Hallo,

X erklärt in seiner Einkommensteuererklärung Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Das Finanzamt erlässt einen ESt-Bescheid mit Einkünften aus selbständiger Arbeit.

In einem Einspruchsverfahren gegen diesen ESt-Bescheid äußert das Finanzamt nun die Meinung, dass es sich nach Ansicht des Finanzamts um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele.

Das Finanzamt erlässt nun, ohne den ESt-Bescheid zu ändern, einen GewSt-Meßbescheid an die Gemeinde, woraufhin die Gemeinde Gewst festsetzt.
Gegen den Gewst-Meßbescheid wurde kein Einspruch eingelegt.
Das Finanzamt weigert sich nun sowohl einer Wiedereinsetzung wie auch einer Aussetzung der Vollziehung zuzustimmen, obnwohl die Angelegenheit im Einspruchsverfahren gegen den ESt-Bescheid strittig ist.

Müsste hier nicht zuerst der ESt-Bescheid als Grundlagenbescheid für den Gewst-Meßbescheid vom Finanzamt geändert werden?

Die Gewst orientiert sich am einkommensteuerlich ermittelten gewerblichen Gewinn.
Einkommensteuerlich liegt aber kein Bescheid mit Einkünften aus Gewerbebetrieb vor.

Was tun?

Gruß
Lawrence

Müsste hier nicht zuerst der ESt-Bescheid als
Grundlagenbescheid für den Gewst-Meßbescheid vom Finanzamt
geändert werden?

Nein, weil der ESt-Bescheid diesbezüglich nicht Grundlagenbescheid ist. Das FA hätte auch schreiben können „Einkünfte aus Weisswurst“-die festzusetzende ESt hätte sich damit nicht geändert. Also ist man nicht beschwert, ein Einspruch gegen den ESt-Bescheid nur weil dort „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ ist unzulässig.

Die Gewst orientiert sich am einkommensteuerlich ermittelten
gewerblichen Gewinn.

Ja, aber nicht an der Bezeichnung im ESt-Bescheid

Einkommensteuerlich liegt aber kein Bescheid mit Einkünften
aus Gewerbebetrieb vor.

Ist unerheblich

Was tun?

Es hätte gegen den Bescheid über die Festsetung des GewSt-Messbetrages Einspruch eingelegt werden müssen.
Jetzt kann wohl nichts mehr getan werden.

Jetzt kann wohl nichts mehr getan werden.

Naja, immerhin kann er noch die Anrechnung des GewSt-Messbetrags im Einkommensteuerbescheid beantragen.

Insodern ist nämlich der GewSt-Messbetragsbescheid Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer.

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