Hallo,
X erklärt in seiner Einkommensteuererklärung Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Das Finanzamt erlässt einen ESt-Bescheid mit Einkünften aus selbständiger Arbeit.
In einem Einspruchsverfahren gegen diesen ESt-Bescheid äußert das Finanzamt nun die Meinung, dass es sich nach Ansicht des Finanzamts um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele.
Das Finanzamt erlässt nun, ohne den ESt-Bescheid zu ändern, einen GewSt-Meßbescheid an die Gemeinde, woraufhin die Gemeinde Gewst festsetzt.
Gegen den Gewst-Meßbescheid wurde kein Einspruch eingelegt.
Das Finanzamt weigert sich nun sowohl einer Wiedereinsetzung wie auch einer Aussetzung der Vollziehung zuzustimmen, obnwohl die Angelegenheit im Einspruchsverfahren gegen den ESt-Bescheid strittig ist.
Müsste hier nicht zuerst der ESt-Bescheid als Grundlagenbescheid für den Gewst-Meßbescheid vom Finanzamt geändert werden?
Die Gewst orientiert sich am einkommensteuerlich ermittelten gewerblichen Gewinn.
Einkommensteuerlich liegt aber kein Bescheid mit Einkünften aus Gewerbebetrieb vor.
Was tun?
Gruß
Lawrence