Gewinnberichtigung bei Übergang zur Bilanz

Hallo,

Fall:
Gewerbetreibender, macht Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG bis 2005
Dann vom Finanzamt Aufforderung zur Bilanz ab 2006
Forderungen zum 31.12.2005 = 5.000,00 €
Verbindlichkeiten zum 31.12.2005 = 10.000,00 €

Diese Forderungen und Verbindlichkeiten wurden ja nun in der Gewinnermittlung 2005 noch nicht berücksichtigt, weil es ja bis 2005 Einnahme-Überschußrechnung war und bis zum 31.12.2005 noch nicht gezahlt wurden.

Jetzt habe ich mir das so gedacht, und von euch möchte ich gerne wissen, ob ich richtig gedacht habe :smile:

Eröffnungbilanz wird gemacht zum 01.01.2006:
Beispiel:
AKTIVA:
Bank 8.000,00 €
Forderungen 5.000,00 €

PASSIVA:
Verbindlichkeiten 10.000,00 €
Eigenkapital 3.000,00 €

Dann trägt man diese Beträge zum 01.01.2006 mit dem Eröffnungsbilanzkonto 9000 vor.

So, dann wurden die Forderungnen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2005 nicht in 2005 berücksichtigt (wegen § 4Abs. §) und werden bei der Zahlung auch nicht in 2006 berücksichtigt, da ja Bilanz und die Zahlung wird nur gegen Forderung/Verbindlichkeit gebucht.

Dann kommt die Gewinnberichtigung als Anlage zum Jahresabschluß 2006:

Gewinn lt. Bilanz 2006 = z.B. 50.000,00 €
zzgl. Forderungen 01.01.2006 5.000,00 €
abzüglich Verbindlichkeiten 01.01.2006 10.000,00 €
Entgültiger Gewinn 2006 45.000,00 €

Ist das soweit richtig?

So, jetzt noch die eigentliche Frage:
Was ist mit der Vorsteuer die in den Verbindlchkeiten enthalten ist, und was ist mit der Umsatzsteuer, die in den Forderungen enthalten ist? Wenn man das so wie oben dargestellt macht, dann fällt das ja unter den Tisch. Wie wird das gemacht? Wird die VSt und USt dann erst in dem Jahr fällig, wenn die Forderungen und Verbindlichkiten gezahlt werden? Und wie wird das dann buchungstechnisch gemacht?

Viele Grüße
und
Vielen Dank

Servus,

Ist das soweit richtig?

ja, das passt soweit.

So, jetzt noch die eigentliche Frage:
Was ist mit der Vorsteuer die in den Verbindlchkeiten
enthalten ist, und was ist mit der Umsatzsteuer, die in den
Forderungen enthalten ist?

Sie wird bei der Ermittlung des Übergangsverlustes genau so behandelt, wie sie bei der Überschussrechnung behandelt wurde. Es ist also richtig, dass die Forderungen und Verbindlichkeiten „brutto“ den Übergangsgewinn erhöhen/vermindern.

Wenn man das so wie oben
dargestellt macht, dann fällt das ja unter den Tisch.

Ertragsteuerlich nicht, da passt das. Wenn ferner Forderungen/Verbindlichkeiten aus USt in der Eröffnungsbilanz stehen (das dürfte der Fall sein), werden die auch noch ergebniswirksam berücksichtigt. Außerdem alles, was sonst noch z.B. an Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen etc. da ist.

Wie wird
das gemacht? Wird die VSt und USt dann erst in dem Jahr
fällig, wenn die Forderungen und Verbindlichkeiten gezahlt
werden?

Nein; die Vorsteuer war „eigentlich“ auch schon beim Überschussrechner mit der Verbindlichkeit (und nicht erst mit der Zahlung) abziehbar - es wurde nicht beanstandet, wenn sie immer erst bei Verbuchung der Ausgabe geltend gemacht wurde. Und jetzt kommt sie halt in die letzte Periode des letzten Überschussrechnerjahres.

Bei der USt kommts drauf an, ob gleichzeitig mit der EB auch von Ist- zu Sollversteuerung übergegangen wird. Dringend zu empfehlen, weil Istversteuerung bei Buchführung/Bilanzierung grausig zu behandeln ist. In diesem Fall ist sie streng genommen mit der Periode der Eröffnungsbilanz fällig, aber insgesamt besser nachvollziehbar ist der Vorgang (und wird deswegen auch nicht beanstandet), wenn man sämtliche Vorgänge, die aus dem Übergang kommen, in einem Aufwasch abhandelt, in der Periode 12/letztes Überschussrechnerjahr.

Und wie wird das dann buchungstechnisch gemacht?

Händisch, mit geeigneter Tabelle.

Schöne Grüße

MM

Hi, vielen Dank :smile:

und was macht man, wenn man das schon so gemacht hat, also Vorsteuer und Umsatzsteuer ganz vergessen hat zu berücksichtigen und der Bescheid 2005 und Umsatzsteuerbescheid 2005 schon da und bestandskräftig ist? Wenn das zufällig auffällt, daß die Vorsteuer (in meinem Fall nur die Vorsteuer, Forderungen gab es nicht)unter den Tisch gefallen ist.

Einfach in der nächsten Voranmeldung (also 2007) berücksichtigen ?

Viele Grüße