Gibt es Zinsen vom Staat auf Steuervorauszahlung ?

Hallo,

gibt es eigentlich Zinsen vom Staat wenn man über das Jahr Steuervorauszahlungen leisten muss ?

Im vorliegenden Fall mußte der Steuerschuldner über das Jahr 2007 ca. 600 Euro Steuervorauszahlung leisten. Er ist nicht selbständig sondern muss die Steuervorauszahlung leisten, da die Gehälter der Eheleute zu unterschiedlich sind,… .
Da gibt es irgendeine Regelung !!!

Hätte der Schuldner die 600 Euro bei einer Bank anlegen können wären bei 3% Zinsen ca. 20 Euro angefallen.
So mußte er aber das Geld dem Staat vorstrecken.

Daher die Frage: Hat der Schuldner ein Recht auf Zinsen bzgl. der Steuervorauszahlung oder darf sich der Staat einfach so bedienen ?
Wo ist dies ggf. geregelt ?

Danke
Albert

Hallo,

gibt es eigentlich Zinsen vom Staat wenn man über das Jahr
Steuervorauszahlungen leisten muss ?

Im vorliegenden Fall mußte der Steuerschuldner über das Jahr
2007 ca. 600 Euro Steuervorauszahlung leisten. Er ist nicht
selbständig sondern muss die Steuervorauszahlung leisten, da
die Gehälter der Eheleute zu unterschiedlich sind,… .

Hallo,
Und weil die Gehälter zu verschieden sind, wird evtl/ziemlich sicher zu wenig Steuer laufend abgezogen, was durch Vorauszahlungen auf die entgültige Nachzahlung ausgeglichen werden soll.

Da gibt es irgendeine Regelung !!!

Dies beziehts sich wohl auf den §233a AO, hier werden Steuernachzahlung/Erstattungen nach 15 Monaten nach Kalenderjahrablauf verzinst.

Hätte der Schuldner die 600 Euro bei einer Bank anlegen können
wären bei 3% Zinsen ca. 20 Euro angefallen.

Würde der Schuldner lfd. entsprechend seinem/beider Gehälter genau besteuert hätte er die 600,-- nicht.

So mußte er aber das Geld dem Staat vorstrecken.

Es wird nichts vorgestreckt, sondern nur ausgeglichen was bei Steuerklasse 3/5 zu wenig berechnet wird.

Daher die Frage: Hat der Schuldner ein Recht auf Zinsen bzgl.
der Steuervorauszahlung oder darf sich der Staat einfach so
bedienen ?
Wo ist dies ggf. geregelt ?

Wie gesagt, der Staat bedient sich hier nicht einfach so, sondern holt sich was bei Stklasse 3/5 nicht genau berechnet wird, die Vorauszahlungen berechnen sich aus dem Einkommen/Steuererklärung vom Vorjahr.
mfg Dagmar