Gilt Grundfreibetrag bei Spekulationssteuer?

Hallo,

Angenommen jemand hat ein Einkommen aus selbständiger Arbeit wo der Einkommenssteuer-Grundfreibetrag noch nicht erreicht wurde.

Kann diese mit Aktiengewinnen die der Spekulationssteuer/Halbeinkünfteverfahren unterliegen bis zum Grundfreibetrag aufgefüllt werden?

Oder sind diese 2 Einkommen getrennt zu betrachten?

Mit wieviel Prozent sind die Aktiengewinne die der Spekulationssteuer/Halbeinkünfteverfahren unterliegen zu versteuern?

Angenommen die Aktiengewinne sind das einzige Einkommen, gilt dann der Grundfreibetrag?

Danke.

Hallo!

Es gibt keine spezielle „Spekulationssteuer“, sondern nur die Einkommensteuer auf alle steuerpflichtigen Einkünfte, zu denen grundsätzlich auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gehören.
Der Grundfreibetrag wird bei der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt, die vom zu versteuernden Einkommen ausgeht (vereinfacht: Einkünfte-Sonderausgaben-außergewöhnliche Belastungen=zu versteuerndes Einkommen).
Veräußerungsgewinne können also nicht separat betrachtet werden. Wenn jedoch keine anderen Einkünfte vorliegen und keine steuerfreien Lohnersatzleistungen den Steuersatz nach oben treiben, fällt unterhalb des Grundfreibetrags auf dieses zu versteuernde Einkommen keine ESt an.
Gewinne aus Aktienverkäufen sind in der Berechnuzng nur zu 1/2 zu erfassen.

Ciao!
Nemo

aha, weil von manchen Steuerberatern hatte ich gehört das man Aktiengewinne die der Speku-Steuer unterliegen getrennt vom anderen Einkommen betrachten müsste und nicht diese in einen Topf mit den anderen Einkommen werfen kann hinsichtlich des Grundfreibetrages.

Also geht es doch, danke.

Was aber nicht gehen dürfte ist Verluste aus einem Gewerbebetrieb mit Aktiengewinnen zu verrechnen???

Beispiel:

Jahresgewinn Gewerbe: -3000 Euro
privater Aktiengewinn aus Kauf/Verkauf unter 1 Jahr Haltedauer: 10.000 Euro

Könnte man dann EUR 10.000 - EUR 3000 = EUR 7000 (also unter dem Grundfreibetrag) als Jahreseinkommen festlegen oder muss man 10.000 Euro voll ansetzen und kommt somit über dem Grundfreibetrag?

Danke.

Hallo!

Die Einkommensteuer beruht auf dem Gedanken der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Wird diese durch tatsächliche Verluste geschmälert, müssen diese (jedenfalls früher oder später) auch die Steuerlast mindern.
Negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb können deshalb mit positiven Einkünften aus privaten Veröußerungsgeschäften verrechnet werden. Allerdings gilt das nicht für den umgekehrten Fall. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit ebensolchen Gewinnen ausgeglichen werden.

Es war beabsichtigt, für Veräußerungsgewinne eine gesonderte pauschale Abgeltungssteuer einzuführen. Das ist aber nicht Gesetz geworden (korrigiert mich bitte, falls es nicht stimmt).

Ciao!
Nemo

Es war beabsichtigt, für Veräußerungsgewinne eine gesonderte
pauschale Abgeltungssteuer einzuführen. Das ist aber nicht
Gesetz geworden (korrigiert mich bitte, falls es nicht
stimmt).

Ciao!
Nemo

Ja das stimmt, da wurde damals für ganz schöne Verwirrung im Internet gesorgt da die meisten Seiten nicht darauf hinweisen das dieses geplante Gesetz nicht verabschiedet wurde.