Grunderwerbsteuer

Angenommen, jemand hat ein Grundstück gekauft und nun den Fragebogen vom Finanzamt bekommen, der klären soll, ob „ein einheitliches Vertragswerk“ vorliegt, also ob Steuern auf das Grundstück und das noch darauf zu bauende Haus zu zahlen sind.

Die Bedingungen sind ja folgende:
Wenn Grundstück und Neubau vertraglich aus einer Hand kommen, ist
Grunderwerbsteuer auf beides zu zahlen. Wenn es getrennte Verträge
sind, dann nur auf das Grundstück.
Angenommen im vorliegenden rein hypothetischen Fall handelt es sich um zweiteres: Grundstück von Privatmann, Haus-Neubau von selbst gewähltem Generalunternehmer.

Ist es maßgebend, ob der beim Kauf des Grundstückes bereits
festgestanden hat, mit wem man baut?
Angenommen, man hätte den Hausbauvertrag bereits _vor_ dem Grundstückskaufvertrag unterschrieben. Es stand also theoretisch bei
Grundstückskaufvertrag schon fest, mit wem gebaut würde (die Verträge
hätten aber miteinander nix zu tun).

Könnte das Finanzamt hier Grunderwerbsteuer auf die Gesamtsumme Grundstück + Haus verlangen? Steht irgendwo genau geschrieben, welche Bedingungen für ein „einheitliches Vertragswerk“ gelten?

Hallo farilari,

ein „einheitliches Vertragswerk“ liegt immer dann vor, wenn Grundstücksverkäufer und Verkäufer des Gebäudes (bzw. Bauträger, der das Gebäude erstellen lässt) ein und dieselbe Person sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie von einem Bauträger kaufen.

Um sich eine erhöhte Grunderwerbsteuer zu sparen gibt es in teueren Ballungszentren immer mehr Architekten, die an Bauinteressenten Grundstücke von Dritten weitervermitteln, d.h. die Bauinteressenten kaufen von jemand anders das Grundstück. Danach lassen Sie vom Architekten das Haus planen und die Bauorganisation durchführen. In diesem Fall fällt nur die Grunderwerbsteuer für den Kauf des Grunstücks an.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben,

stylestep

http://www.stylestep.de