Grunderwerbsteuer für die Übernahme einer Immobilie mit Verbindlichkeiten durch Gesellschafter

Hallo! Seit 2011Eigentümer einer Immobilie ist eine GbR mit drei Gesellschafter(1/3jeweils). Nun möchte ein Gesellschafter die Immobilie sowie die Verbindlichkeiten übernehmen. Die zwei verbleibenden Gesellschafter werden aus der Haftung entlassen, erhalten auch keine Ausgleichszahlung. Die GbR wird somit aufgelöst. Hier ein paar Zahlen: Kaufpreis 2011:90.000€
Buchwert gesamt 100.000 (30000€ Grundstück und 70.000€ Immobilie) Verbindlichkeiten aus Kauf/Nebenkosten/ Renovierung aktuell noch 110.000€
Muss der alleinige/verbleibende Eigentümer Grunderwerbsteuer zahlen? Falls ja, wieviel? Gibt es andere Vertragsgestaltungen, die steuerlich Sinn machen? 
alternativ:
Kann die GbR durch den verbleibenden Gesellschafter und dessen Frau weitergeführt werden? ist das sinnvoll?

Hallo, eine steuerechtlich gesicherte Antwort sollte über einen Steuerberater eingeholt werden. Soweit mir bekannt, wird  keine Grunderwerbsteuer fällig:

Bei einer Erbschaft
Bei einer Schenkung
Bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Lininie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern. 

Die Höhe der Grunderwerbsteuer stellt sich wie folgt: Ab 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Soweit mir bekannt, haben Bayern und Sachsen ihn noch bei 3,5% belassen. Andere Bundesländer haben ihn bis zu 6,5% auf den Kaufpreis angehoben. Eine Tabelle kann man sich im Internet herunterladen. Im übrigen gilt, dass in aller Regel der Erwerber eines Grundstücks zur Zahlung Der Grunderwerbsteuer herangezogen wird.

Servus,

braucht man denn einen StB, wenn man möchte, dass einem jemand den § 3 GrEStG vorliest?

Schöne Grüße

MM