Grundfreibetrag und Zinsen

hallo, ich hab da ma ne frage.

meine lebenspartnerin arbeitet für 400euro im monat, zahlt also keine steuer. im jahr sind das 4800euro.

der grundfreibetrag beträgt 8004euro.

sie hat zusätzliche einkünfte aus zinsen von circa 4000euro pro jahr.

das sind 8800euro jahreseinkünfte.

heisst dass, das sie „nur“ 796 euro versteuern muss und der fiskus nicht seine hand aufhält an den 4000euro zinsen die man heute mühsamst von der bank bekommt?

für eure antwort im voraus besten dank.

Hallo,

nee, diese beiden Einkunftsarten werden nicht zusammen geworfen.
Auf der einen Seite hat sie die mtl. 400, die steuerfrei sind.
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf Arbeitseinkommen.
Auf der anderen Seite hat sie Zinseinnahmen. Dort sind bei Ledigen 801 Euro steuerfrei, der Rest wird mit dem dann persönlichen Steuersatz versteuert. Hier wird es wohl der pauschale Satz von 25% sein.

Hierüber gibt es in Google jede Menge weitere Infos !!!

Hallo,

also nach den geschilderten Einkünften bleibt das zu verteuernde Einkommen noch unter den erwähnten 8004 €. Bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit ist zunächst der Werbungskostenpauschalbetrag von 920,00 € abzuziehen.
Die Zinsen sind sicherlich bereits versteuert, da alle Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag (801,00 €) direkt beim Geldinstitut versteuert werden.

Hier empfehle ich eine Einkommensteuererklärung, eventuell mit der Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereines, für das Jahr abzugeben. Dann kann das Finanzamt die Günstigerprüfung vornehmen und zuviel gezahlte Steuern auf Kapitalerträge zurückerstatten.

Einen Steuerberater in der Nähe findet man in den gelben Seiten, die Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereines findet man über die Suchfunktion des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) unter www.nvl.de

Die Angaben zum Sachverhalt sind etwas spärlich, aber ich versuchs mal:

  1. 400€ im Monat üblicherweise Geringverdiener
    somit steuerfrei

  2. Falls nicht Geringverdiener Arbeitnehmerpauschbetrag
    i.H.v. 920,00 € abziehen

  3. Außerdem können noch Pauschbeträge für
    Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen abgezogen
    werden.

  4. Zinsen 4000 € pa bedeutet nicht 4000 € versteuern.

Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte ist dermaßen kompliziert geworden, dass ich z.B. mit der Unterlagen zum Finanzamt gehen würde und die Beamten in den Sprechzeiten um Hilfe bitten würde. Die müssen gratis Hilfe in Steuerfragen bieten und werden auch niemanden
„in dei Pfanne“ hauen. Das scheint mir effektiver zu sein, als einen Steuerberater zu beauftragen, der ja bezahlt werden muß.

Viel Spaß

Hallo,

sofern das Gehalt i.H.v. 400,00 EUR nicht über die Steuerkarte läuft, sondern vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, muss es überhaupt nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Sollte es über die Lohnsteuerkarte abgerechnet worden sein, wird noch der Freibetrag für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit abgezogen.

Noch ein Hinweis zur Veranlagung:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Graf…

Hallo Suki78,

tut mir leid, das weiss nicht.

viele Grüße

Halló,
hierbei kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

vielleicht beim nächsten mal.

Hallo suki78,

richtig ist, dass für Ledige der Grundfreibetrag bei 8004,00 € liegt. Mit jedem Euro darüber fällt progressiv Steuer an, bis zum Spitzensteuersatz von 42%.

Ich gehe mal davon aus, dass die 400,00 € monatl. schon mit den 2% Pauschsteuer durch den Arbeitgeber abgegolten wurden. Diese sind dann nicht mehr bei der eigenen Einkommensteuererklärung zu erfassen, fallen also weg. Jetzt bleiben noch die 4000,00 € Zinserträge. Seit 2009 sind die Anbieter verpflichtet hierauf 25 % Abgeltungssteuer, nebst Soli und kirchensteuer einzubehalten. Da die Einkünfte aber insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegen, sollte trotzdem eine Steuererklärung gemacht werden. Die einbehaltene Abgeltungssteuer wird dann vom Finanzamt erstattet wenn der durchschn. Steuersatz unter 25 % liegt. Bei Ihrem Beispiel käme es zur vollen Steuererstattung der Abgeltungssteuer.

Hoffe ich konnte helfen

Gruß
Andreas

Hab keine Ahnung, sorry

Korrekt, wenn der 400-Euro-Job nicht vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird. Die voraus gezahlte Zinsabschlagssteuer (25%) auf die Zinsen wird dann als Vorauszahlung der Steuerschuld gegen gerechnet, sodass es zu einer Erstattung am Jahresende kommt.

Sollte der Job pauschal versteuert werden sind die 400 Euro monatlich Steuer- und SV-frei und die Einkünfte bestehen nur noch aus den Zinseinnahmen und liegen somit unter dem Freibetrag. In dem Fall beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und bei der Bank einreichen, dann werden die Zinsen ohne Abzug der Zinsabschlagssteuer ausgezahlt.

hallo suki78,

da die 4.800 euro deiner lebenspartnerin mit pauschalen abgaben belegt sind, die durch den arbeitgeber an die bundesknappschaft abgeführt werden, sind diese in der einkommensteuererklärung nicht mehr zu berücksichtigen. demnach wird der grundfreibetrag durch die zinsen also nicht ausgeschöpft und somit dürften keine steuern anfallen.

gruß

cargo70

Tut mir leid, keine Ahnung

Hallo,

nein sie muss den gesamten betrag versteuern
sobald man einen euro über dem freibetrag ist zählt das gesamte einkommen für die steuerberechnung

Hallo Suki,

hab Deine Frage noch auf meinem Profil gefunden…
Leider habe ich von der Lohnbuchhaltung / Einkommensteuer nicht viel Ahnung

Ich hoffe, die anderen konnten Dir weiterhelfen

LG Bu.