Grundsteuer

Hallo,

wie kann man VOR Kauf einer Immobilie die jährlichen Nebenkosten abschätzen? Etwa die Grundsteuer, die abhängig von der Art der Immobilie , dem Einheitswert, dem Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag ist. Kann man den Einheitswert grob schätzen, um zu wissen, in welcher etwaigen Höhe die Grundsteuer jährlich zu Buche schlägt???

Vielen Dank!

Hallo,

schätzen, um zu wissen, in welcher etwaigen Höhe die
Grundsteuer jährlich zu Buche schlägt???

Ich fürchte, der einzige Weg wird sein, den Vorbesitzer zu fragen. Im Übrigen macht die Grundsteuer wohl den geringsten Teil der Nebenkosten des Objektes aus. Insofern würde ich mir über die Grundsteuern nicht allzuviele Gedanken machen.

Gruß

Nordlicht

Servus,

im Bewertungsgesetz hat es, obwohl es in der Struktur ziemlich einfach aufgebaut ist, jede Menge lästige Einzelheiten und Ausnahmen. Daher kann das, was jetzt kommt, tatsächlich bloß für eine ganz grobe Einschätzung herhalten. Aber besser als nix, hoffe ich.

Im (regelmäßig angewendeten) Ertragswertverfahren - §§ 78 - 82 BewG - geht man her und ermittelt die Jahresrohmiete, bezogen auf den 01.01.1974, ersatzweise - bei eigengenutzten Objekten - die ortsübliche Miete 01.01.1974 für ein vergleichbares Objekt.

Diese Jahresrohmiete wird mit einem Vervielfältiger multipliziert, der bei massiv gebauten Einfamilienhäusern (kurioserweise sind auch Eigentumswohnungen „Einfamilienhäuser“) zwischen 7,8 und 13 liegt - abhängig von Gemeindegröße und Baujahr. Nach einigen mehr oder weniger bedeutenden Korrekturen (meistens weniger) kommt man auf diese Weise zum Einheitswert auf den 01.01.1974, der heute nur noch für den Grundsteuermeßbetrag von Bedeutung ist (Ansatz für die ErbSt funktioniert anders).

Der Weg vom Einheitswert zum Steuermessbetrag führt über die Multiplikation des Einheitswertes mit einer Steuermesszahl. Die macht bei Einfamilienhäusern 2,6 Promille für die ersten 38.346,89 € des Einheitswertes aus, für den Rest 3,5 Promille. Für Zweifamilienhäuser 3,1 Promille, für alle anderen Grundstücke 3,5 Promille.

Der so ermittelte Steuermessbetrag wird jetzt mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundsteuer. Vorsicht! Die Hebesätze sind in Prozent formuliert, z.B. Hebesatz 410 bedeutet: Steuermessbetrag mit 4,1 multiplizieren.

Ich lese grade, wo Du tätig bist. Im Reich der „Eimer-Müll-Deckel-Klapp“ wird Dir das beschriebene Vorgehen vielleicht gar nicht mal besonders bizarr vorkommen…

Schöne Grüße

MM
(98,72 m² Wohnfläche - Grundsteuermeßbetrag 109,90 DM: Nicht die Welt, darf man sagen)

Vielen Dank!!!