Servus,
Erzielbare Jahresrohmiete = erzielbare Monatsrohmiete * 12.
Unter den gegebenen Annahmen also 1.300 * 12 * 10,5 = 163.800.
Wobei eine monatliche Rohmiete von 2.543 DM (wir sprechen vom Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964), d.h. mehreren Monatslöhnen, allenfalls für die Villa Hammerschmidt erzielbar war.
Die oben dargestellte Rechnung wird übrigens für sehr grobe Bewertungen (Faktor je nach Marktlage 9…13) auch von Maklern verwendet. Der Haken am Einheitswertverfahren ist tatsächlich, daß die ursprünglich viel dichter geplanten Hauptfeststellungszeitpunkte so weit auseinander liegen. Schuld dran sind mal wieder die Bauern, weil die Einheitsbewertung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Tat eine Herkulesarbeit ist…
„Viel“ oder „wenig“ kann man bei der Frage, wie ein Grundsteuermessbetrag entsteht, kaum sagen, weil die Grundsteuer selber ja ein Abstraktum ist. Der Einheitswert, der ursprünglich ein Wert sein sollte, der eine einfache standardisierte Bewertung für alle möglichen Zwecke ermöglicht, ist heute nur noch ein Rechenritual: Vermögensteuer gibts nicht mehr, für die Erbschaftsteuer gilt er auch nicht mehr, und das bissel Land- und Forstwirtschaft, in dem er noch verwendet wird, ist nicht mehr grad relevant.
Schöne Grüße
MM