Folgende Personen : Ehegatten A + B , B hat Tochter T mit in
Ehe gebracht
A + B seien hauptberuflich im Angestelltenverhältnis, nebenbei
freiberuflich ( Einzelunternehmerisch , keine Gesellschaft
) tätig.
B + T hätten im Rahmen einer Erbengemeinschaft ( nur die
beiden ) ein Grundstück mit 2-geschossigem Haus im schlechten
Zustand geerbt.
ist das GS bzw. die beiden wohnungen geteilt?
Das Erdgeschoss würden A + B für ihre Selbständigkeit als
Praxis ausbauen, das Obergeschoss solle an eine Privatperson
vermietet werden.
Müssten die Kosten für Modernisierung in der
Einkommensteuererklärung der B anteilig geltend gemacht werden
die aufwendungen für die praxis kommen in die ESt des A+B, richtig. allerdings gibt es hier ein anderes problem, denn T gehört offensichtlich die hälfte der praxis. ferner entsteht hier u.u. notwendiges betriebsvermögen duch die nutzung zur einkunftserzielung.
oder alleine im Rahmen der gesondert und einheitlichen
Festellung der Erbengemeinschaft ?
in die EGF kommt nur das rein, was im hinblick auf die vermiete wohnung passiert. ggf. auch das, was A nutzt, denn davon gehört ein teil T.
Wer bis hierher gelesen hat : vielen Dank !!
Wer jetzt auch noch eine Antwort hat : 1000 Dank !
kein thema. die nummer ist derart verstrickt, da würde ich auf jeden fall VOR beginn der maßnahmen zum steuerberater gehen und mir schriftlich geben lassen, wie die einzelnen baumaßnahmen abgerechnet werden sollen. evtl. müssen sogar für einzelne gewerke mehrere rechnungen her.
und wenn das ganze noch finanziert wird, dann wird es noch eine ecke komplizierter.ggf. mehrere darlehen abschließen und bei der zahlung aufpassen, von welchem geld das dann passiert.
gruß inder