Grundstückkauf Kirchensteuer

Hallo, möchte nur wissen ob bei Grundstückskauf in Deutschland, Österreicher auch Kirchensteuer auf den Grundstückswert bezahlen müssen. Danke

Hi,

Hallo, möchte nur wissen ob bei Grundstückskauf in
Deutschland, Österreicher auch Kirchensteuer auf den
Grundstückswert bezahlen müssen. Danke

Beim Kauf eines Grundstücks wird Grunderwerbsteuer festgesetzt. Die hat mit Kirchensteuer überhaupt nichts zu tun.

Wie kommst du auf die Frage? Gibt es irgendeinen Link, was du meinst?

Schöne Grüße
C.

Kirchensteuer auf Grundsteuer
Hi !

Da das Kirchensteuerrecht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, läßt sich eine pauschale Antwort nicht geben.

Das Kirchensteuergesetz für das Land Bayern (BayKiStG) aber z.B. kennt in seinem Art. 16 auch die Kirchengrundsteuer. Die Kirchengrundsteuer muss nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 BayKiStG jeder zahlen, der Angehöriger einer deutschen Religionsgemeinschaft ist.

Ist der Österreicher kein Mitglied einer deutschen Religionsgemeinschaft sehe ich auf Anhieb keinen Anhaltspunkt, dass bayerische Kirchengrundsteuer anfällt. Bin aber auf dem Gebiet kein ausgesprochener Experte und hab mich da nicht vertieft eingelesen.

Wenn es um anderes Bundesland geht, werden die Regelungen abweichen.

BARUL76

Art. 16 [Kirchengrundsteuer]

(1) 1Die in Art. 1 genannten Gemeinschaften werden ermächtigt, zum Zweck der Erhebung von Kirchengrundsteuer eigene Steuerordnungen zu erlassen. 2Diese müssen vorsehen, unter welchen Voraussetzungen, in welchem Zeitraum und mit welchem Umlagesatz der Grundbesitz zur Entrichtung von Kirchengrundsteuer heranzuziehen ist.

(2) Die Kirchengrundsteuer wird nur insoweit erhoben, als sie die Kircheneinkommen- bzw. Kirchenlohnsteuer übersteigt.

(3) Der Kirchengrundsteuer dürfen nur diejenigen Grundstücke unterworfen werden, die im Bereich des Freistaates Bayern gelegen sind, und nur insoweit, als ein Angehöriger der erhebenden Gemeinschaft Eigentümer ist.

(4) Der Umlagesatz für die Kirchengrundsteuer darf zehn v. H. des Grundsteuermeßbetrags nicht übersteigen.

(5) Die Unterlagen, deren die Steuerverbände für die Besteuerung bedürfen, werden ihnen von den zuständigen Staats- und Gemeindebehörden zur Verfügung gestellt.

(6) 1Die Steuerordnungen sind dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus[1] und dem Staatsministerium der Finanzen spätestens zwei Monate vor deren Inkrafttreten vorzulegen. 2Für die Änderung der Steuerordnungen gilt diese Bestimmung entsprechend.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo ich weiß nur von Freunden, daß sie in Deutschland beim Hausbau(Grunderwerb?) einen Teil an die Kirche zahlen mussten. Ich habe weiters von einer Kollegin gehört, daß sie seit sie ihren Hauptwohnsitz in D hat, auch in D die Kirchensteuer zahlen muß (ist höher als in Ö) Daher meine Frage. LG Anita

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo, vielen Dank für die genaue Auskunft. Aber ich befürchte, da meine österreichische Kollegin ihre Kirchensteuer auch in D zahlen muß; ich bei einem Hauptwohnsitz in D/Bayern, auch dort steuerpflichtig bin.(obwohl ich Österreicherin bin) .Ich bin römisch-katholisch und wußte nicht, daß das in deutsche und österreichische Religionsgemeinschaft geteilt ist?! LG Anita

Das Kirchensteuergesetz für das Land Bayern (BayKiStG) aber
z.B. kennt in seinem Art. 16 auch die Kirchengrundsteuer. Die
Kirchengrundsteuer muss nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 2
BayKiStG jeder zahlen, der Angehöriger einer deutschen
Religionsgemeinschaft ist.

Ich hab ganz ehrlich zum ersten mal von der Kirchengrundsteuer gehört und gleich mal nachgelesen.

Es gibt wohl nur eine Kirchengrundsteuer und keine Kirchengrund-erwerb-steuer, so dasss speziell beim Kauf keine anfällt.

Die Kirchengrundsteuer wird auch nur erhoben, wenn sie höher ist als die normale Kirchensteuer.

Grüße
Chris