Grundstücksteilung: Spekulationssteuer Teilverkauf

Habe eine Frage zum Anfall von Spekulationssteuer (bzw. Steuer auf „Veräußerungsgeschäfte“) bei der Realteilung eines Grundstücks und Teilverkauf. Folgender Sachverhalt:

A kauft ein Grundstück mit 1000qm für 200 T€.

A lässt das Grundstück in 2 Teile mit je 500qm teilen per Realteilung. Es sei angenommen, dass die beiden Grundstücksteile unbebaut und etwa gleich viel Wert sind. Teilungskosten für Vermessung etc. lassen wir zur Vereinfachung weg.

A verkauft wenige Monate später den einen Grundstücksteil für 150 T€. Den anderen Grundstücksteil nutzt A selbst, um sich ein Haus darauf zu bauen, das selbst genutzt wird.

Frage: Wie geht das Finanzamt in Sachen Spekulationssteuer damit um? Meines Wissens informieren die Grundbuchämter bei Käufen/Verkäufen ja in irgendeiner Form die zuständigen Finanzämter, so dass die Wahrscheinlichkeit eines Aufgriffs recht hoch ist.

Möglichkeit 1:
Das Finanzamt setzt fiktive Anschaffungskosten von je 100 T€ für jeden Grundstücksteil an, dadurch unterliegt der Gewinn von 50 T€ der Versteuerung bei A. (das fänd’ ich ökonomisch betrachtet irgendwie logisch)

Möglichkeit 2:
Es fällt keine Spek.steuer an, da ja der „Spekulationsgewinn“ letztendlich nur den Preis für den selbst bebauten und genutzten Grundstücksteil mindert. „Schnäppchen“, die man unter Marktwert kauft und selbst nutzt, unterliegen ja auch keiner Spekulationssteuer, wenn man sie nicht bzw. erst nach 10 Jahren slebst wieder verkauft.

Für den Fall, dass die Regelungen hierzu regional unterschiedlich sind, nehmen wir mal Hamburg als Bundesland an.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Möglichkeit 1

Meines Wissens informieren die Grundbuchämter bei Käufen/Verkäufen ja
in irgendeiner Form die zuständigen Finanzämter, so dass die
Wahrscheinlichkeit eines Aufgriffs recht hoch ist.

Der Verkauf ist ungefragt anzugeben in der entsprechenden Steuererklärung, sonst wärs Steuerhinterziehung, und das kann teuer werden.