Gutschein - Steuer/Rechtliche Behandlung? Komplex!

Hallo,

bin euch sehr für Hilfe dankbar. Wie werden überhaupt (Geschenk) Gutscheine als Shopbetreiber/Unternehmer behandelt. Das scheint unendlich komplex zu sein!?

A) EIn Unternehmer (U) verkauft einer Privatperson einen Gutschein über 100EUR. Muss U dazu schreiben, dass das inkl/exkl Mehrwertsteuer ist oder sind Gutscheine immer netto? (siehe unten, wie unterscheide ich zwischen unterschiedlichen Steuersätzen 7%/16%?)

B) Angenommen diese sind mit Mehrwertsteuer, was ist, wenn der Gutschein in Deutschland gekauft jedoch einem Freund in der Schweiz geschenkt wird. Dann stimmen ja die Mehrwertsteuersätze überhaupt nicht mehr… Puh da gibt es sicherlich sehr viel zu berechnen und zu machen damit dass dann wieder stimmt!?

D) Muss U den Gutschein, beim Verkauf, wie den Verkauf eines normalen Gegenstandes in der Buchhaltung erfassen und wohl dann auch sofort die UST abführen?

E) Wie stellt U ich sicher, dass wenn jemand einen Gutschein über 100 EUR kauft (inkl. 16Mwst) diesen nicht später zum kaufm von Bücher über 100 EUR verwendet wo ja nur 7% MWSt. anfallen. Da gibt es ja sehr viele Möglichkeiten Geschäftskunden vs Privatkunden und konstellationen. Einige sind sicherlich wohl nur für U nachteilig, andere dürften sogar rechtlich verboten sein, weil falsche Beträge abgeführt werden???

F)Wie berechnet U beim Einlösen die Endsumme, die der Kunde zahlen muss? ISt das so korrekt:
Bruttosumme
-Bruttogutscheinsumme
=Bruttoendsumme
und von diesem Zahlbetrag weist U dann auch die MWst etc noch aus, die beinhaltet ist. Der Kunde muss dann nur noch die Bruttoendsumme zahlen und diese wird auch auf der Rechnung aufgeführt.

Bin sehr an Literatur zu dem Thema interessiert und dankbar für jegliche Links und Tipps!

Vielen Dank!
Julian

hallo,

dem gutschein „verkauf“ liegt kein leistungsaustausch zu grunde (geld gegen ware bspw.), weshalb hier kein umsatzsteuerproblem vorliegt. vergleiche den gutschein mit einer „währung“.

händler X verkauft dem kunden für euro seine „hauswährung“ mit der man nur bei ihm kaufen kann. X tauscht also geld gegen quasie-geld.

buchungstechnisch liegt also nur eine bilanzbuchung vor:

Kasse AN Verb. Gutscheine

erst wenn der kunde mit dem gutschein kommt, wird die USt-anfallen, bspw. verkauf ware 16%

Gutschein AN Umsatz + USt

erst wenn hier ein ausländer kommt und waren / dienstleistungen ins ausland haben will, stellt sich die ust-frage wie bei jedem anderen umsatz. dann wird ggf.

Gutschein AN Ust-freie IG-Lieferung

gebucht… o.ä.

das grösste problem ist also eine koordinierung der ausgegebenen gutscheine und deren exakte abbildung im buchungskonto.

die „rechnung“ für verkauf von gutscheinen ist immer OHNE umsatzsteuer.

gruss vom

showbee