Häuslicher Bereich : Absetzbarkeit Zeitungsträger-Lohn

Hallo,
Lohn für Dienstleistungen im Haushaltsbereich ist mW im Rahmen der ESt-Erklärung absetzbar.
Gilt das ebenso für den (per Rechnung bezahlten) Lohn für den Zeitungsträger ?
Gruß
Karl

Hallo Karl

ich glaube doch, dass der Zeitungsträger von seinem Arbeitgeber entlohnt wird, oder?

Was bezahlt wird, ist die Zeitung und die ist leider nicht „absetzbar“.

Viele Grüße

Gesine

PS Wenn Herr Karl natürlich ein Architekturbüro hätte z.B., dann könnte er die Zeitschrift „Schöner Wohnen“ als Kosten geltend machen, aber nur dann.

Hallo

Lohn für Dienstleistungen im Haushaltsbereich

Du hast es doch eigentlich schon selbst beantwortet > der Zeitungsausträger ist nicht im Haushaltsbereich tätig. Da nimmt es das Finanzamt schon sehr genau - ob begünstigt oder nicht liegt eben oft am feinen Unterschiede, ob die Leistung eine Maßnahme vor oder hinter der Grundstücksgrenze betrifft
http://www.kh-bsgf.de/fileadmin/user_upload/Stiller/…
Abgesehen von weiteren Vorschriften (Art der Massnahme, Rechnungssteller an den Steuerpflichtigen und unbare Zahlung etc.)

Und weil immer mal was geändert werden muss - ab 01.01.2014:
http://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-kom…

Grüsse Rudi