Hallo,
Lohn für Dienstleistungen im Haushaltsbereich ist mW im Rahmen der ESt-Erklärung absetzbar.
Gilt das ebenso für den (per Rechnung bezahlten) Lohn für den Zeitungsträger ?
Gruß
Karl
Hallo Karl
ich glaube doch, dass der Zeitungsträger von seinem Arbeitgeber entlohnt wird, oder?
Was bezahlt wird, ist die Zeitung und die ist leider nicht „absetzbar“.
Viele Grüße
Gesine
PS Wenn Herr Karl natürlich ein Architekturbüro hätte z.B., dann könnte er die Zeitschrift „Schöner Wohnen“ als Kosten geltend machen, aber nur dann.
Hallo
Lohn für Dienstleistungen im Haushaltsbereich
Du hast es doch eigentlich schon selbst beantwortet > der Zeitungsausträger ist nicht im Haushaltsbereich tätig. Da nimmt es das Finanzamt schon sehr genau - ob begünstigt oder nicht liegt eben oft am feinen Unterschiede, ob die Leistung eine Maßnahme vor oder hinter der Grundstücksgrenze betrifft
http://www.kh-bsgf.de/fileadmin/user_upload/Stiller/…
Abgesehen von weiteren Vorschriften (Art der Massnahme, Rechnungssteller an den Steuerpflichtigen und unbare Zahlung etc.)
Und weil immer mal was geändert werden muss - ab 01.01.2014:
http://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-kom…
Grüsse Rudi