Halbtagsstelle und Minijob

Hallo,

die Situation ist folgende, bisher ein Minijob, der unter 400 Euro blieb, da wurde dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte gegeben, da das ganze schon vor dem 1.4 angefangen hat. Nun soll eine Halbtagsstelle angenommen werden, die auf jeden Fall mehr als 800 Euro einbringt und damit also normal versteuert wird.

Dafuer wird dann logischerweise die Lohnsteuerkarte benoetigt. Wie ist das jetzt mit dem Minijob, braucht dieser Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerkarte, so dass ich notfalls eine zweite beantragen muesste, oder geht das auch ohne Lohnsteuerkarte sofern das unter 400 Euro bleibt.

Wenn der Arbeitgeber des Minijobs nun darauf besteht, die Lohnsteuerkarte zu behalten, welche Argumente habe ich um die Lohnsteuerkarte, die ich ja fuer den anderen Job dringend brauche zu bekommen. Kommen auf den Arbeitgeber des Minijobs irgendwelche Pauschalabgaben zu? Ich habe irgendwas gelesen von wegen 20% Pauschallohnsteuer, wird mir das dann vom Lohn abgezogen?

Fuer eine Antwort mit Verweis auf entsprechende Informationsquellen/Paragraphen waere ich sehr dankbar.

Viele Gruesze
Patrick

hi,

für den job über 800 EUR brauchst du dann die steuerkarte. für den job unter 400 EUR besteht die möglichkeit, dass der arbeitgeber den zum minijob macht und AUF den bruttolohn 25% oben drauf an die knappschafft abführt. du erhälst dann brutto = netto ausbezahlt.

diese 25% zahlt der AG alleine, diese werden dir auch nicht in der steuererklärung irgendwie angerechnet.

oder lohnsteuerklasse VI, hier kommt aber neben SV-Abzug auch noch ne menge lohnsteuerabzug zusammen, den man zwar mittels der steuererklärung am ende des jahres wieder zurückbekommen kann, aber nicht sinnvoll.

rechne doch mal konkret nach, welche variante DIR den besten netto bringt (monatlich) und wieviel aufwand dann dem arbeitgeber der halbtagsstelle entstehen.

bsp. du hast zur zeit 350 EUR bei der stelle. diese läuft nun auf steuerklasse I, steuerabzug gibts nicht, aber sv-abzug. sagen wir, du bekommst zur zeit 300 EUR netto raus. vielleicht ist es ja auch günstiger für dich & den arbeitgeber, wnen ihr das jetzige netto als grundlage eines minijobs macht. ergebnis: du hast genausoviel cash wie vorher und der arbeitgeber ggf. nur unwesentlich mehr aufwand. weiterer vorteil, bei klasse VI steuerkarte hättest du weit weniger netto.

ĂĽber www.google.de findest du bestimmt einen Nettogehaltsrechner, der dir anhand von einigen angaben dein nettogehalt korrekt errechnet. mittels kleiner exceltabelle kannst du dann alles genau nachrechnen.

soweit ein gruss

vom showbee