Hallo!
Alleingesellschafter verzichtet gegenüber seiner (zahlungsfähigen/ großen) Kapitalgesellschaft auf eine Verbindlichkeit aLuL = 500.000€. Er will diesen Betrag als Zuzahlung ins Eigenkapital behandeln. Steuerlich liegt in jedem Fall eine verdeckte Einlage vor, mich interessiert nur, wie dieser Vorgang buchmäßig richtig zu erfassen ist:
Variante a:
per Verbindlichkeit an Kapitalrücklage
(vorbei an GuV - vgl. Beck’scher Bil-komm. Anm.69 zu §272 HGB)
oder
Variante b:
per Verbindlichkeit an Ertrag
… Abschluss => GuV => Jahresüberschuss
per GuV (nach JÜ) an Kapitalrücklage … §275 (4) HGB
Im Ergebnis steht der Betrag immer in der Kapitalrücklage und wahrscheinlich ein Bilanzgewinn im Eigenkapital. Aber ich bin mir nicht sicher, wie die GuV auszusehen hat, ich glaube zwar nicht, dass der Betrag dort hineingehört, andererseits steht dem m. E. §275(4) HGB entgegen.
Hilfe!!!
Danke!
Ciao!
Nemo