Moin,
folgende Situation:
A besitzt ein 2-Familienhaus und hat die Handwerkerkosten für eine neue Heizungsanlage steuerlich geltend gemacht. Sind ungefähr 400 € (20 % der Gesamtsumme).
Wohnung1 wird von A selber bewohnt, die Wohnung2 ist ein Altenteil (wohnt ein Elternteil).
Das FA hat nun die ansetzbaren Handwerkerkosten um 50% reduziert, mit der Begründung, dass es egal ist, ob die andere Wohnung vermietet ist, oder nicht. Es könnte nur pro Wohneinheit (also die Hälfte) angerechnet werden.
Ist irgendwie nicht einsehbar, da ja A als Eigentümer die Heizung alleine bezahlt hat.
Für ein paar hilfreiche Tipps (Fundstellen, Gesetzestexte etc.) wäre ich dankbar!