Hallo,
wird die Erneuerung einer Dachrinne am privaten Wohnhaus steuerermäßigend bei den Handwerkerleistungen (Renovierung…) anerkannt?
Gruß Franz
Hallo,
wird die Erneuerung einer Dachrinne am privaten Wohnhaus steuerermäßigend bei den Handwerkerleistungen (Renovierung…) anerkannt?
Gruß Franz
Wenn die Bezahlung auf ein Konto erfolgte und auf der Rechnung der Arbeitslohn ausgewiesen, bzw. dieser für 2006 sachgerecht geschätzt wurde, dann wird die Leistung berücksichtigt.
Gruß
Tommel
Wenn die Bezahlung auf ein Konto erfolgte und auf der Rechnung
der Arbeitslohn ausgewiesen, bzw. dieser für 2006 sachgerecht
geschätzt wurde, dann wird die Leistung berücksichtigt.
Danke Tommel !
Ich hab in punkto Anerkennung von Handwerkerleistungen schon Überraschungen erlebt: Das Aufpolstern meiner alten Sofas, eine Renovierungsarbeit, fiel 2006 als Aufwand für private Lebensführung untern Tisch.
Gruß Franz
Wenn die Bezahlung auf ein Konto erfolgte und auf der Rechnung
der Arbeitslohn ausgewiesen, bzw. dieser für 2006 sachgerecht
geschätzt wurde, dann wird die Leistung berücksichtigt.Danke Tommel !
Ich hab in punkto Anerkennung von Handwerkerleistungen schon
Überraschungen erlebt: Das Aufpolstern meiner alten Sofas,
eine Renovierungsarbeit, fiel 2006 als Aufwand für private
Lebensführung untern Tisch.
Das würd ich mir aber nicht gefallen lassen. Liest man das entsprechende BMF-Schreiben, fällt das eindeutig darunter.
Gruß Franz