Handwerkerrechnungen zu 100 % absetzbar?

Hallo,
sind Handwerkerrechnungen (Lohnkostenanteil) für Privatpersonen zu 100 % von der Einkommenssteuer absetzbar? D.h. bekommt mal alles am Ende des Jahres vom Finanzamt wieder?
Aus dem Internet bin ich nicht schlüssig geworden: Dort ist mal die Rede von 20% oder auch mal vollständig.

Bei 100% wäre das auch für mich interresant, sonst müsste ich wohl oder übel selber tapezieren.

Da bin ich der falsche Ansprechpartner, solche Detailfragen liess ich immer extern klären.
Meine beratungsgebiete sind Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage

Sie können 20% von der Steuer abziehen, maximal von 6.000 Euro = 1.200 Euro Ersparnis. Diese Ermäßigung wirkt sich maximal auf die festzusetzende Steuer aus. Wenn also Ihre reguläre Jahressteuer nur 1.000 Euro beträgt und Sie Handwerkerrechnungen für 6.000 Euro haben, würden die letzten 200 Euro verpuffen.

Leider kann ich Ihnen hierzu, aufgrund Unwissenheit, keine Antwort geben. Sorry

hallo,
absetzbar sind 20% der Lohnkosten.gruss

Hallo,
leider nur 20% und auch die nur bis €600,-.
Das Ganze gilt ferner nur für den Lohnkostenanteil der Rechnung - also nicht für Material.
Viel Erfolg beim Tapezieren :wink:
Roger

In dem Artikel findest Du alle Infos:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsn…

Hallo Gam241010,
man kann von den Handwerkerrechnungen (von den reinen Lohnkosten zuzüglich Kfz-Pauschale) 20 %, höchstens aber 600,- € (das sind 20 % von 3.000,-Kosten) pro Jahr direkt von der Steuerschuld abziehen. Das heisst, nicht anteilig, wie alles andere, was man so absezten kann, sondern direkt von der anfallenden Steuer.

Voraussetzung ist aber, dass die Rechnungen per Banküberweisung bezahlt wurden. Nachweis muss für das Finanzamt mitgeschickt werden. In der Rechnung muss der Lohnanteil klar erkennbar sein.

Nochmal 600,- gibt es für haushaltsnahe Dienstleistungen (Gartenarbeiten, Putzhilfe etc.)
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
MfG Silvia

Hallo,
der Lohnkostenanteil bei Handwerkerrechnungen wird bei der Berechnung der Einkommensteuer wie folgt berücksichtigt:
Höhe der Rechnung, max. aber EUR 6000, davon werden 20% also max. 1200 EUR direkt bei der Einkommensteuer abgezogen.
D.h. wenn die Rechnung z.B. EUR 2000 beträgt und (wichtig) per Ueberweisung bezahlt wurde (nicht bar!) dann erhält man bei der Steuer 20% also EUR 400 zurück.
Einen 100%en Abzug kann es schon deshalb nicht geben, weil ja sonst das Finanzamt die kompletten Renovierungskosten bezahlen würde, das ist schon politisch nicht durchsetzbar.
Viel Spass beim Renovieren.
Gruss Barbara

Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können mit Ihrem Arbeits- und Fahrtkostenanteil mit bis zu 3.000 € im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Auf diesen Anteil gibt es jedoch nur eine direkte Steuererstattung in Höhe von 20%, also maximal 600 €.

20 % der Lohnkosten bekommen Sie zurück, indem der Betrag von der zu zahlenden Steuer abgezogen wird, aber höchstens 1200,-- €. Aber wer hat schon Lohnkosten von 6.000,–€?
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

Hi!
Die Rechnungen sind im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung ansetzbar (bis 4.000 €).
Vom Lohnanteil werden dann tatsächlich aber nachher nur 20 % berücksichtigt und von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Somit mindert sich wiederum die Einkommensteuer.

Einfache Rechnung:
Rechnung über 2.000 €; davon werden 20 % berücksichtigt = 400 €. Diese 400 € mindern Dein zu versteuerndes Einkommen! Fazit: Bei einem Steuersatz von z.B. 30 % bekommst Du effektiv 120 € von Deiner Rechnung zurück!(grobe Rechnung!! Habe Soli und KiSt außen vor gelassen; es wird also etwas mehr)!

Hoffe, es ist alles klar geworden!

Richtig ist, daß nur der Lohnkostenanteil berücksichtigt werden kann. Der Abzug ergibt unterm Strich die entsprechende Steuerreduzierung (persönl. Satz). Im Ergebnis bekommt man die gezahlte MWSt. rückerstattet. Dadurch soll Schwarzarbeit vermieden werden.